OeMAG

Investitionsförderung

Infolge des Ausschreibungsverfahrens durch das BMWA im Jahre 2007 wurde die OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG damit beauftragt, die Investitionsförderung gemäß § 13c Ökostromgesetz abzuwickeln.

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den Themen Investitionsförderung für Kleinwasserkraftanlagen gemäß § 12a,  Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen sowie für Mittlere Wasserkraft-Anlagen gemäß § 13 Ökostromgesetz.

Investitionsförderung Kleinwasserkraftanlagen bis 10 MW nach § 12a Ökostromgesetz

Für die Neuerrichtung sowie die Revitalisierung von Kleinwasserkraftanlagen (unter 10 MW), deren Errichtung oder Revitalisierung nach dem 31.12.2007 abgeschlossen wurde und die keinen Anspruch auf Preise einer Verordnung gemäß §11  haben, sind nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel Investitionszuschüsse zu gewähren.

Auszug aus dem Ökostromgesetz:

"Förderansuchen und Unterlagen"

§ 8 (1) Das vollständig ausgefüllte und firmenmäßig gefertigte Ansuchen auf Förderung ist im Original unter Verwendung des von der Abwicklungsstelle aufgelegten Formulars bei der Abwicklungsstelle per Post oder persönlich einzubringen. Die Abwicklungsstelle hat die übermittelten Unterlagen binnen angemessener Zeit zu prüfen. "

Die Reihung der Anträge erfolgt nach Einlangen der vollständigen Unterlagen!

Förderansuchen Kleinwasserkraft

Nähere Informationen zu Kleinwasserkraftanlagen (pdf): Informationsblatt Kleinwasserkraft

Vorläufige NOCH NICHT GENEHMIGTE Förderungsrichtlinien für die Gewährung von Investitionszuschüssen gemäß § § 12, 12a und 13a Ökostromgesetz für die Errichtung von KWK-Anlagen auf der Basis von Ablauge, Kleinwasserkraftanlagen und mittleren Wasserkraftwerken sowie §7 KWK-Gesetz zur Errichtung von KWK-Anlagen.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich um vorläufige NOCH NICHT GENEHMIGTE Richtlinien handelt und Änderungen noch möglich sind.

Die Genehmigung der Richtlinien erfolgt durch den Beirat für Investitionszuschüsse.

 

Muster Wirtschaftlichkeitsberechnung

Diese Vorlage ist ein unverbindliches Service der OeMAG für Förderwerber zur Erstellung der Wirtschaftlichkeitsberechnung. Wir empfehlen diese Mustervorlage zu verwenden und die Formeln und Berechnungen nach der Eingabe Ihrer Daten zu überprüfen und ev. Anpassungen vorzunehmen.

Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (kurz KWK-Anlagen):

Neu errichtete und erneuerte KWK-Anlagen (Kosten der Erneuerung mindestens 50% der Kosten einer Neuinvestition) mit einer Engpassleistung von über 2 MW, deren Baubeginn zwischen 01. Juli 2007 und 31. Dezember 2013 und deren Inbetriebnahme bis spätestens 31. Dezember 2014 erfolgt.  

 

Nähere Informationen zu KWK-Anlagen (pdf): Information zu Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen

Mittlere Wasserkraft-Anlagen (kurz MWK-Anlagen)

Gemäß § 7 Abs. 1 Ökostromgesetz als Ökostromanlagen anerkannte Wasserkraftwerke mit einer Engpassleistung von über 10 MW bis einschließlich 20 MW, deren Baubeginn zwischen 1. Juli 2006 und 31. Dezember 2013 und deren Inbetriebnahme bis spätestens 31. Dezember 2014 erfolgt.

 

Weitere Informationen zu MWK-Anlagen (pdf): Information zu Mittlere Wasserkraft-Anlagen

Förderansuchen, Ökostromgesetz & Förderrichtlinien

Auf dieser Seite haben Sie die Möglickeit, sich Förderanträge, das Ökostromgesetz sowie Förderrichtlinien anzusehen, zu donwloaden oder auszudrucken.
Förderwerber können sich auch jederzeit gerne persönlich an unser Kundenservice wenden:

Tel. +43 5 78766-10

 

 

 

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