Marktpreis

12,464 Cent/kWh (4. Quartal / 2023)

  • Allgemeines 

    Betreiber von Ökostromanlagen haben die Möglichkeit, ihren Ökostrom durch die Marktpreis-Bilanzgruppe der OeMAG
    vergütet zu bekommen. Die Marktpreis-Bilanzgruppe der OeMAG ist für alle erneuerbaren Energieträger bis zu einer
    Anlagen-Engpassleistung kleiner 500 kW offen.
    Der Marktpreis wird quartalsweise von der E-Control festgelegt und beträgt derzeit 12,464 Cent/kWh.

    Grundvoraussetzungen:

    • Netzzusage mit Einspeisezählpunkt
    • Engpassleistung der Anlage kleiner 500 kW
    • Vorliegen aller nötiger Anzeigen und Bewilligungen
  • Ich möchte zum Marktpreis einspeisen - was ist zu tun? 
    • Antragstellung:

    Fall 1: Sie hatten bis jetzt noch keinen Abnahmevertrag für ihre Ökostromanlage (neue Anlage).
    Fall 2: Sie haben einen OeMAG-Marktpreisvertrag und möchten ihre Anlage erweitern.
    Fall 3: Sie haben zurzeit einen Abnahmevertrag mit einem anderen Energieunternehmen.
    Fall 4: Sie haben einen OeMAG-Vertrag mit einem geförderten Tarif und wollen auf den Marktpreis wechseln (sog. „Tarifverzicht“)

    Fall 1Fall 2Fall 3Fall 4
    Schritt 1 ->
    Ticketausgabe
    Schritt 1 ->
    Ticketausgabe
    Schritt 1 ->
    Ticketausgabe
    Ausfüllen des Formulars:
    Umstellung auf die Vergütung zum Marktpreis
    Schritt 2 ->
    Antragsvervollständigung
    Schritt 2 ->
    Antragsvervollständigung
    Schritt 2 ->
    Antragsvervollständigung
    Per Email an:
    kundenservice@oem-ag.at
    Als „Neuanlage“ eingeben.Als „Erweiterung“ eingeben.Ausfüllen und Upload des Formulars:
    Vollmacht f. d. Wechsel v. bereits in Betrieb befindlichen Ökostromanlagen
    (sog. „Wechselvollmacht“)
     
      Nach Vertragsausstellung durch die OeMAG: -> Auflösung ihres derzeitigen Abnahmevertrages 

    Bitte lesen Sie sich vor Antragstellung unbedingt unseren  „Marktpreis-Leitfaden für das Ticketsystem“ durch! Vollständige bzw. korrekte Anträge reduzieren den Bearbeitungsaufwand erheblich. Sie müssen auf Grund der hohen Antragsanzahl trotzdem mit einer Bearbeitungszeit von 8-10 Wochen rechnen.

    Unser Ticketsystem zur Antragstellung (Ticketausgabe, Antragsfertigstellung) erreichen Sie über den
    Button "Marktpreis – ÖSG" (rechts oben) bzw. unter diesem Link.
     

    • Vertragsdauer:

    Marktpreisverträge werden gemäß den aktuell gültigen gesetzlichen Rahmenbedingungen bis längstens 31.12.2030 ausgestellt.
     

    • Kündigung des Vertragsverhältnis:

    Nach einer Mindestvertragsdauer von 12 Monaten besteht jederzeit die Möglichkeit einer schriftlichen Kündigung mit einer Frist von jeweils 4 Wochen zum Monatsletzten.

  • Abrechnung von Marktpreisverträgen 
    • Start der Vergütung:

    Die Vergütung erfolgt ab dem Stichtag, mit dem der Netzbetreiber die Anlage bei uns mittels Belieferungswunsch über eine Onlineplattform anmeldet, bzw. mit dem Stichtag, mit dem der Wechsel in die Bilanzgruppe der OEMAG erfolgt ist. Sie erhalten in beiden Fällen ein Bestätigungsmail mit dem jeweiligen Stichtag.
     

    • Abrechnungsmodus:

    Die Einspeisemenge Ihrer Anlage wird im Regelfall einmal jährlich vom Netzbetreiber abgelesen und an uns übermittelt. Der Netzbetreiber legt fest, in welchem Monat die Ablesung erfolgt. Sie erhalten im darauffolgenden Monat eine Gutschrift, auf der die Einspeisemenge und die Marktpreistarife angegeben sind.
    Sollten Sie einen Smartmeter haben, können Sie über den Netzbetreiber eine monatliche Abrechnung veranlassen.

    Wenn Ihre Anlage bereits zu einem über 13 Jahre fixierten Fördertarif bei uns eingespeist hat und sie diese auf eine Vergütung zum Marktpreis umstellen möchten („Tarifverzicht“), erhalten Sie keine monatlichen Akontozahlungen mehr. In diesem Fall erfolgt die Abrechnung wie bei allen anderen Marktpreisverträgen gemäß obiger Vorgangsweise.
     

    • Bildung des Marktpreises:

    Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem quartalsweise durch die E-Control berechneten Marktpreis für Ökostrom gemäß § 41 ÖSG 2012 idgF abzüglich der aliquoten Aufwendungen für die Ausgleichsenergiekosten (ebenfalls berechnet durch die E-Control auf Basis der Vorjahreswerte für Ausgleichsenergie).

  • Details – gesetzliche Rahmenbedingungen 
    • Marktpreis – Ausnahmen:

    Keine Kontrahierungspflicht zum Marktpreis besteht für folgende Anlagen (vgl § 13 Abs.1 iVm § 57f Abs 1 Z 2 ÖSG 2012):

    • Anlagen, für die ein aufrechter Vertrag über die Abnahme und Vergütung von Ökostrom zum Fördertarif besteht.
    • Anlagen auf Basis von Tiermehl, Ablauge oder Klärschlamm
    • Mischfeuerungsanlagen & Hybridanlagen
      (kombinierter Betrieb unterschiedlicher Energieträger mit technisch-funktionalem Zusammenhang)
    • Anlagen mit einer Engpassleistung ab 500 kW
       
    • Wechsel vom geförderten Tarif zum Marktpreis („Tarifverzicht“) – Details:

    Die Voraussetzung, um einen Tarifverzicht beantragen zu können, ist das Vorhandenseins eines gültigen Vertrages mit der OeMAG auf Vergütung zum festgelegten Einspeisetarif (Fördertarif) nach § 12 ÖSG 2012.
    Sie haben die Möglichkeit, gemäß § 13 Abs. 2 ÖSG 2012 rechtsverbindlich auf den Anspruch auf Vergütung zum per Verordnung festgelegten Einspeisetarif nach § 12 ÖSG 2012 zu verzichten und auf eine Vergütung zum Marktpreis umzusteigen. Dies gilt ausschließlich für Anlagen mit einer Engpassleistung kleiner 500 kW (peak). Der Zeitraum des Verzichts beträgt mindestens 12 Monate ab dem Stichtag der Umstellung auf den Marktpreis.
    Die Umstellung erfolgt immer zum Monatsersten. Das Formular muss bis spätestens 4 Wochen vor dem gewünschten Stichtag bei der OeMAG einlangen. Ein Marktpreisantrag ist in diesem Fall nicht notwendig.

    Für die Beendigung des Tarifverzichts (frühestens nach Ablauf der 12 Monate) hat der Anlagenbetreiber die OeMAG schriftlich oder per E-Mail mindestens 4 Wochen zum folgenden Monatsersten im Vorhinein zu benachrichtigen. Der Tarifverzicht bleibt so lange aufrecht bis der Anlagenbetreiber eine Umstellung auf die Vergütung zum geförderten Einspeisetarif mit vier Wochen Vorlaufzeit zum Monatsersten bekannt gibt.