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Ökostrom Grundlagen

Hintergrund

Unter Ökostrom versteht man die elektrische Energie, die aus erneuerbaren Energieträgern gewonnen wird. Ökostrom kann einen wichtigen Beitrag zur Erreichung von Klima- und Umweltschutzzielen leisten. Damit die Ökostromproduktion gesteigert wird, wurde ein gesetzliches Förderregime geschaffen. Ziel der Ökostromförderung ist es, den Anteil der Erzeugung der elektrischen Energien in Anlagen auf Basis erneuerbarer Energieträger in einem Ausmaß zu erhöhen, dass im Jahr 2010 der in der Richtlinie 2001/77/EG des Europäischen Parlaments und des Rates von 27. September 2001 betreffend Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern im Elektrizitätsbinnenmarkt als Referenzwert angegebene Zielwert von 78,1 % erreicht wird.

In Österreich wurde durch die Ökostromnovelle 2006 die Ökostromabwicklungsstelle eingerichtet. Diese ist verpflichtet, den Ökostrom aus bestimmten Ökostromanlagen über einen gesetzlich definierten Zeitraum abzunehmen. Dieser wird zu einem festgelegten Preis vergütet.

Aus historischen Gründen unterscheidet das österreichische Ökostrom-Förderregime die Ökostromanlagen sowohl nach dem Zeitpunkt den ihnen zu Grunde liegenden Genehmigungen als auch nach der Art der Anlage selbst.

Anlagenkategorien

Unterscheidung auf Basis des Genehmigungszeitraumes:

  • "Altanlagen" sind Ökostromanlagen für die vor dem 1. Jänner 2003 die für die Errichtung notwendigen Genehmigungen vorlagen.
  • "Alte Neuanlagen" gemäß der Ökostromnovelle 2006 sind Ökostromanlagen, deren notwendigen Errichtungsgenehmigungen zwischen dem 31. Dezember 2002 und dem 31. Dezember 2004 vorlagen.
  • "Neue Neuanlagen" sind Anlagen, deren notwendige Errichtungsgenehmigungen nach dem 31. Dezember 2004 vorlagen.

Neben dieser zeitlichen Differenzierung der Anlagen wird nach folgenden Anlagentypen unterschieden:

  • Kleinwasserkraftanlagen sind Anlagen auf Basis des erneuerbaren Energieträgers Wasser mit einer Engpassleistung bis einschließlich 10 MW.
  • Sonstige Ökostromanlagen sind alle anderen Arten von Ökostromanlagen, welche auf Basis von erneuerbaren Energieträgern elektrischen Strom erzeugen. Das Ökostromgesetz unterscheidet hier folgende Anlagekategorien: Feste Biomasse, Biogas, Wind, Photovoltaik- und sonstige Ökostromanlagen.

Anerkennung von Ökostromanlagen

Jene Anlagen, die auf Basis erneuerbarer Energieträger betrieben werden, sind über Antrag der Betreiber vom Landeshauptmann des Landes, in dem sich die Anlage befindet, mit Bescheid als Ökostromanlage anzuerkennen. Diese Anerkennung ist notwendig, damit der Strom, der in der betreffenden Anlage erzeugt wird, als Ökostrom entsprechend dem Ökostromgesetz gilt. Nur so ist eine Einspeisung zum geförderten Tarif möglich.

© 2007 OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG

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