FAQ's

Häufig gestellte Fragen
  • EAG-Investitionszuschuss Photovoltaik & Stromspeicher 
  • Ich möchte zum Marktpreis einspeisen. Was muss ich tun? 

    Wenn Ihre Anlage bereits bei uns zum geförderten Tarif einspeist, haben Sie die Möglichkeit eine Umstellung auf den Marktpreis zu veranlassen. Dazu füllen Sie bitte das dafür vorgesehene Formular für den Tarifverzicht aus (zu finden unter Downloads).

    Wenn Ihre Anlage noch nicht bei uns einspeist, ist ein Antrag auf Marktpreis zu stellen (eine Anleitung dazu finden Sie hier). Bitte laden Sie in diesem Fall zusätzlich die Wechselvollmacht (zu finden unter Downloads) im Antrag hoch.

    Detailinformationen zum Marktpreis finden Sie hier.

  • Was muss ich tun, nachdem ich einen Einspeisevertrag bekommen habe? 

    Wenn die Anlage bereits einen anderen Abnehmer hatte, wird der Wechsel durch die OeMAG eingeleitet. Hierzu ist eine Wechselvollmacht erforderlich.
    Wenn die Anlage noch keinen Abnehmer hat, müssen Sie die Inbetriebnahme durch den Netzbetreiber veranlassen. Geben Sie hierbei die OeMAG als Abnehmer bekannt. Der Netzbetreiber sendet einen Belieferungswunsch an die OeMAG.
    Sobald die Anmeldung abgeschlossen ist und Ihre Anlage in unserem System erfasst wurde, erhalten Sie eine Bestätigungmail durch die OeMAG.

  • Wie hoch ist der aktuelle Marktpreis? 

    Alle Informationen zur Bildung des Marktpreises ab 01.01.2024 finden Sie hier.

  • Wann bekomme ich meine Abrechnung / Auszahlung? 

    Die Einspeisemenge Ihrer Anlage wird durch Ihren Netzbetreiber abgelesen und anschließend an uns übermittelt (im Regelfall einmal jährlich). Der Netzbetreiber legt fest, in welchem Monat die Ablesung erfolgt. Sie erhalten im darauffolgenden Monat eine Gutschrift, auf der die Einspeisemenge und der Einspeisetarif angegeben sind.
    Sollten Sie einen Smartmeter haben, können Sie über den Netzbetreiber eine monatliche Abrechnung veranlassen.

  • Wie kann ich auf monatliche Abrechnung umstellen? 

    Derzeit werden in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Netzbetreibern sukzessive alle Anlagen, bei denen eine monatliche Abrechnung möglich ist, umgestellt. Eine gesonderte Meldung bzw. ein Ansuchen auf Umstellung durch den Anlagenbetreiber ist nicht erforderlich. Im Rahmen dieser Umstellung kann es zu Zwischenabrechnungen für kurze Zeiträume kommen.
    Dieser Prozess kann noch mehrere Monate in Anspruch nehmen. Wir bitten um Geduld.
    Sollten Sie einen Smartmeter haben, können Sie bei Ihrem Netzbetreiber die monatliche Datenübermittlung beantragen.

  • Wo finde ich meine Abrechnung im Online-Portal? 

    Das Online-Portal hat ausschließlich die Funktion der Antragstellung. Sie haben keine Einsicht auf eingespeiste Mengen oder Abrechnungen.
    Ihre Abrechnungen werden per E-Mail bzw. Post an Sie versandt und enthalten Ihre Einspeisemenge sowie den verrechneten Tarif.

  • Warum erhalte ich keine Vorauszahlungen (Akonti) mehr? 
    • Bei Anlagen, die einmal jährlich abgerechnet werden, ist nun eine taggenaue Jahresabrechnung möglich. Wenn diese taggenaue Abrechnung sich bis in den nächsten Monat streckt, so wird für dieses Monat keine Vorauszahlung bzw. kein Akonto ausbezahlt.
    • Möglicherweise ist aufgrund einer Jahresabrechnung eine Rückforderung entstanden. Bitte vergleichen Sie Ihre letzten Abrechnungen.
    • Bei der Anzeige einer Forderungsabtretung oder einer Rechtsnachfolge werden die Zahlungen bis zur Bestätigung einbehalten.
    • Für Marktpreisverträge sind grundsätzlich keine Akontozahlungen vorgesehen.
  • Wie kann man die im Vertrag/Förderantrag hinterlegten Bankdaten ändern? 

    Für die Änderung der im Förderantrag oder im Vertrag hinterlegten Bankdaten können Sie das entsprechende Formular über unser Kundenservice anfordern.
    Bitte schicken Sie dazu eine kurze E-Mail mit der Bitte um Bankdatenänderung samt mit Ihrer Förderantrags- oder Kundennummer an kundenservice@oem-ag.at. Das Formular wird Ihnen daraufhin per Post zugesandt.
    Um die Sicherheit bei der Angabe von sensiblen Daten weiterhin gewährleisten zu können, wurde eine Umstellung der Prozesse bei der Änderung von Bankdaten erforderlich. Sie können das vollständig ausgefüllte Formular wahlweise per Mail, Fax oder Post retournieren.

  • Wie kann man den im Vertrag/Förderantrag hinterlegten Namen/Anlagenbetreiber ändern (Rechtsnachfolge)?  

    Für die Änderung des im Förderantrag oder im Vertrag hinterlegten Anlagenbetreibers können Sie das entsprechende Formular über unser Kundenservice anfordern.
    Bitte schicken Sie dazu eine kurze E-Mail mit der Bitte um Rechtsnachfolge samt mit Ihrer Förderantrags- oder Kundennummer an kundenservice@oem-ag.at. Bitte geben Sie bei der Anfrage bereits den/die zukünftigen Vertragspartner mit Vor- und Nachnamen bzw. die juristische Person (inkl. Firmenbuchnummer/UID-Nummer) bekannt.  
    Das Formular wird per Post an den derzeitigen Vertragspartner versandt, um die Sicherheit sensibler Daten zu gewährleisten. Wir bitten Sie das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Formular per Post im Original an uns zu retournieren.
    Weiters ersuchen wir Sie, unbedingt auch den zuständigen Netzbetreiber über die geplante Änderung zu informieren.

  • Wie kann ich meinen Vertrag kündigen? 

    Nach einer Mindesteinspeisedauer von 12 Monaten besteht jederzeit die Möglichkeit einer schriftlichen Kündigung mit einer Frist von jeweils 4 Wochen zum Monatsletzten.

  • Wie kann ein Förderantrag gestellt werden? 

    Der Antrag auf Vertragsabschluss im Sinne des § 15 Ökostromgesetz 2012 (Förderantrag) kann ausschließlich online über die Homepage der OeMAG eingebracht werden.

    Die Anträge können nicht mittels Post, Fax oder E-Mail eingebracht werden.
    Der Eingang des Antrags bei der OeMAG entscheidet über die Reihung der Anlage bei Vergabe der Fördermittel (kontrahierbares Einspeisetarifvolumen).

  • Welche Unterlagen sind für die Antragstellung bereitzuhalten? 
    • eine Bestätigung des Netzbetreibers für den Netzzugang mit folgenden Mindestinhalten: Zählpunktbezeichnung, Zählpunktinhaber, Standort der Anlage, Anschlussleistung [kW/kWp]
    • Vorliegen aller für die Errichtung notwendigen (behördlichen) Genehmigungen/Bewilligungen/Anzeigen (etwa elektrizitätsrechtliche Bewilligung/Genehmigung/Anzeige und/oder Betriebsanlagenbescheid und/oder baurechtlicher Bescheid und/oder wasserrechtliche Bewilligung und/oder forstrechtliche Bewilligung und/oder abfallwirtschaftsrechtliche Bewilligung und/oder UVP-Bescheid)
    • Vorliegen der Anerkennung der Anlage als Ökostromanlage (Anerkennungsbescheid gemäß § 7 Ökostromgesetz) für rohstoffabhängige Anlagen
    • Vorliegen allfälliger zusätzlicher Nachweise (zB Feinstaubreduktionsmassnahmen, …)
  • Können Sie mir eine verbindliche telefonische Auskunft geben? 

    Verbindliche Auskünfte erfolgen ausschließlich in schriftlicher Form.

  • Benötige ich einen Bestätigung für den Netzzugang zur Antragsstellung? 

    Ja, Sie benötigen eine Bestätigung Ihres Netzbetreibers für den Netzzugang, da diese einen Einspeisezählpunkt garantiert und eine Antragstellung ohne gültige Zählpunktbezeichnung nicht möglich ist.
    Die Bestätigung für den Netzzugang ist dem Antrag anzuschließen und sollte folgende Informationen beinhalten:

    • Zählpunktbezeichung
    • Zählpunktinhaber
    • Standort der Anlage
    • Anschlussleistung [kW/kWp]

     

  • Was ist eine Bilanzgruppe, zu welcher gehöre ich? 

    Eine Bilanzgruppe ist die Zusammenfassung von Lieferanten und Kunden zu einer virtuellen Gruppe, innerhalb derer ein Ausgleich zwischen Aufbringung (Bezugsfahrpläne, Einspeisungen) und Abgabe (Lieferfahrpläne, Ausspeisungen) erfolgt. Eine von mehreren Voraussetzungen, die Sie zu erfüllen haben, um als Einspeiser von Ökoenergie gefördert werden zu können, ist Ihre Zugehörigkeit zur Öko-BG in Ihrer Regelzone.

  • Wann kann ich mit einer definitiven Förderzusage rechnen? 

    Erst der von der OeMAG übermittelte Vertrag über die Abnahme und Vergütung von Ökostrom ist die eigentliche Förderzusage. Davor übermittelte Bestätigungen und/oder Mitteilungen der OeMAG sind rein informativer, aber rechtlich unverbindlicher Natur. Die OeMAG ist um rasche Bearbeitung aller eingehenden Förderanträge bemüht.

  • Ist die Einspeisung in das öffentliche Netz zum Erhalt einer Förderung erforderlich? 

    Eine Förderung auf Basis der geltenden gesetzlichen Grundlagen bedingt einen Anschluss an das öffentliche Netz sowie eine nach Vertragsabschluss erfolgte Meldung der Inbetriebnahme der Ökostromanlage durch den zuständigen Netzbetreiber. Nur die in das öffentliche Netz eingespeisten Energiemengen können gefördert werden. Die Abnahmepflicht der OeMAG ist nur gegeben, wenn die gesamte aus einer Ökostromanlage in das öffentliche Netz eingespeiste elektrische Energie in einem mindestens 12 Kalendermonate dauernden Zeitraum an die Ökostromabwicklungsstelle abgegeben wird und diese Anlage Mitglied der Ökobilanzgruppe ist.

  • Was ist die Zählpunktbezeichnung und durch wen wird diese vergeben? 

    Die Zählpunktbezeichnung ist eine 33-stellige Identifikationsnummer, die vom Netzbetreiber nach den geltenden Marktregeln vergeben wird und einer Bezugs- oder Einspeise-Anlage eindeutig zugeordnet werden kann. Die österreichische Zählpunktbezeichnung beginnend mit AT (Ländercode) setzt sich aus der Kennung des Verteilernetzbetreibers (6 Stellen), der Postleitzahl (5 Stellen) und der Zählpunktnummer (20 Stellen) zusammen). Für die Vergabe von Zählpunktbezeichnungen bitten wir Sie um Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Netzbetreiber.