Tarifförderung Windkraft ÖSG 2012 (keine Neuanträge möglich!)

Allgemeines

Für das Jahr 2022 stehen keine Förderkontingente nach dem Ökostromgesetz 2012 (ÖSG 2012) zur Verfügung. Tarifförderung nach dem ÖSG 2012:

  • Bereits eingereichte Anträge auf Tarifförderung nach dem ÖSG 2012 für Windkraftanlagen werden als Anträge auf Förderung durch Marktprämie übernommen.
  • Das Einbringen von Anträgen auf Tarifförderung nach dem ÖSG 2012 ist nicht mehr möglich.

Das Ökostromgesetz 2012 sieht für Windkraftanlagen eine Förderung mittels festgelegten Einspeisetarifen vor. Gemäß § 16 (1) Z 2 ÖSG 2012 beträgt die Dauer der allgemeinen Kontrahierungspflicht der OeMAG für Windkraftanlagen 13 Jahre. Die Einspeisetarife finden Sie in der jeweils zum Antragzeitpunkt relevanten Ökostrom-Einspeisetarifverordnung.

Für Windkraftanlagen steht gemäß § 23 (3) Z 3 ÖSG 2012 als jährliches Unterstützungsvolumen ein Betrag von mindestens 11,5 Mio. Euro zur Verfügung. Zusätzlich gibt es einen sogenannten "Resttopf" (genauere Informationen zum Resttopf siehe § 23 ÖSG 2012). Gemäß § 4 (4) Z 2 ÖSG 2012 wurde für den Bereich Windkraft ein mengenmäßiges Ausbauziel für den Zeitraum 2010 bis 2020 in Höhe von 2.000 MW festgelegt.

Informationen zur Antragstellung

Der Ablauf der Förderung umfasst folgende Schritte:

  • Einholen der notwendigen Genehmigungen und eines gültigen Einspeisezählpunktes
  • Antragstellung bei der OeMAG
  • Zuweisung des frei verfügbaren Förderkontingents
  • Förderzusage in Form des Vertrages über die Abnahme und Vergütung von Ökostrom
  • Bau und Inbetriebnahme der Anlage ab Unterzeichnungsdatum des Abnahmevertrages durch die OeMAG innerhalb von
    • 36 Monaten bei Vertragabschluss vor dem 27.07.2017
    • 48 Monaten bei Vertragabschluss ab dem 27.07.2017
  • Meldung der Inbetriebnahme durch den Netzbetreiber an die OeMAG
  • Tariflaufzeit 13 Jahre ab Kontrahierung mit der OeMAG (Beginn der Abnahme von Ökostrom durch die OeMAG gemäß § 12 ÖSG 2012)

Vergütung des eingespeisten Stroms

Nach erfolgreicher Inbetriebnahmemeldung der Anlage durch den Netzbetreiber kann die Abrechnung in unserer Datenbank gestartet werden. Die monatlichen Zahlungen werden jeweils am Ende des Folgemonats durchgeführt. Bei jährlich abgelesenen Anlagen erfolgt einmal im Jahr eine Abrechnung über die tatsächlich eingespeisten Mengen. Die Einspeisemengen werden der OeMAG durch den Netzbetreiber übermittelt.

Die Förderabwicklung erfolgt auf Basis der Allgemeinen Bedingungen der Ökostromabwicklungsstelle (AB-ÖKO).