Marktprämien
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4. Oktober 2022 - 1. GEMEINSAME AUSSCHREIBUNG WIND- UND WASSERKRAFTANLAGEN
Der Gebotstermin für die erste gemeinsame Ausschreibung (Wind- und Wasserkraftanlagen) wurde in der Marktprämienverordnung mit 6. Dezember 2022 um 24 Uhr festgelegt.
Ausschreibungsvolumen: 20 000 kW; Höchstpreis: 8,50 Cent/kWh
Die Gebote können ab 3 Wochen vor dem Gebotstermin im Zeitraum vom 15.11.2022 bis zum 6.12.2022 im EAG Portal abgegeben werden.
Die Gebote sind bei der EAG-Förderabwicklungsstelle über das EAG-Portal einzubringen. Die Gebote müssen spätestens bis zum jeweiligen Gebotstermin vollständig bei der EAG-Förderabwicklungsstelle einlangen. Die Gebote gelten als eingelangt, wenn sie in den elektronischen Verfügungsbereich der EAG-Förderabwicklungsstelle gelangt sind.
Bieter sind bis zum Abschluss des Zuschlagsverfahrens gemäß § 23 an ihre Gebote gebunden. Bieter dürfen in einer Ausschreibung mehrere Gebote für unterschiedliche Anlagen abgeben. Die Abgabe mehrerer Gebote für ein und dieselbe Anlage ist unzulässig.
Überschreitet die Gebotsmenge eines Gebotes 100 kW, müssen Bieter bei der EAG-Abwicklungsstelle die im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz definierte Sicherheit unter Anführung des Sicherheitenschlüssels hinterlegen.Die Mustervorlage für die Bankgarantie finden Sie hier!
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4. Oktober 2022 - 1. AUSSCHREIBUNG PHOTOVOLTAIKANLAGEN, WINDKRAFTANLAGEN UND ANLAGEN AUF BASIS VON BIOMASSE
Der Gebotstermin für die Ausschreibung für Photovoltaikanlagen, Windkraftanlagen und Anlagen auf Basis von Biomasse wurde mit 13. Dezember 2022 um 24 Uhr festgelegt.
Photovoltaikanlagen:
• Ausschreibungsvolumen: 700 000 kW
• Höchstpreis: 9,33 Cent/kWhAnlagen auf Basis von Biomasse:
• Ausschreibungsvolumen: 7.500 kWel
• Höchstpreis: 18,22 Cent/kWh (Neuerrichtung)
• Höchstpreis: 17,47 Cent/kWh (Repowering)Windkraftanlagen:
• Ausschreibungsvolumen: 190.000 kW
• Höchstpreis: 8,22 Cent/kWh (Normstandort)Die Gebote können ab 3 Wochen vor dem Gebotstermin im Zeitraum vom 22.11.2022 bis zum 13.12.2022 im EAG Portal abgegeben werden.
Die Gebote sind bei der EAG-Förderabwicklungsstelle über das EAG-Portal einzubringen. Die Gebote müssen spätestens bis zum jeweiligen Gebotstermin vollständig bei der EAG-Förderabwicklungsstelle einlangen. Die Gebote gelten als eingelangt, wenn sie in den elektronischen Verfügungsbereich der EAG-Förderabwicklungsstelle gelangt sind.
Bieter sind bis zum Abschluss des Zuschlagsverfahrens gemäß § 23 an ihre Gebote gebunden. Bieter dürfen in einer Ausschreibung mehrere Gebote für unterschiedliche Anlagen abgeben. Die Abgabe mehrerer Gebote für ein und dieselbe Anlage ist unzulässig.
Überschreitet die Gebotsmenge eines Gebotes 100 kW, müssen Bieter bei der EAG-Abwicklungsstelle die im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz definierte Sicherheit unter Anführung des Sicherheitenschlüssels hinterlegen.Die Mustervorlage für die Bankgarantie finden Sie hier!