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Höhe des EVU-"Körbergelds" für Ökostrom unklar

Wien, 19.04.2010

Die heimischen Energieversorger haben ihren Kunden unter dem Titel "Mehraufwendungen für Ökostrom" zwar in der Vergangenheit zu viel verrechnet - um wieviel lässt sich aber nicht sagen. Dies ist das Ergebnis eines dem Parlament vorliegenden Berichtes von Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) nach Prüfung des Sachverhalts durch die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB).

Die Gesamtsumme dürfte aber jedenfalls deutlich unter den 77 Mio. Euro liegen, die die E-Control als jährliches "Körberlgeld" genannt hatte, hieß es in einer Parlamentsaussendung. Es dürfte zwar zutreffen, dass die EVU unter dem Titel Mehraufwendungen für Ökostrom in der Vergangenheit höhere Beträge ausgewiesen haben als sich aus tatsächlich angefallenen Kosten aus der Zuweisung von Ökostrom ergeben hatten - doch könne die BWB den genauen Umfang dieses nicht durch Kosten gedeckten Aufschlages "nicht abschließend ermitteln", zitiert die Parlamentskorrespondenz aus dem Bericht von Mitterlehner. Das sei "zweifellos unbefriedigend", könne aber mit den BWB-Instrumentarien mangels Verstoß gegen kartellrechtliche Missbrauchsvorschriften nicht bekämpft werden.

Diese Problematik resultiert laut dem Bericht großteils aus dem gegenwärtigen Ökostrom-Fördersystem. Die EVU müssen sich demnach bei der Kostenberechnung mit Prognosen behelfen, da aus ihrer Sicht bei der Festsetzung der Endkundenpreise wesentliche Faktoren für die Höhe der Kosten des Bezugs von Ökostrom noch unbekannt seien. Eine Nachforderung zu gering verrechneter Ökostromkosten scheine gegenüber Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes aber kaum möglich - was dazu führe, dass die EVU tendenziell vorsichtig kalkulierten, um nicht auf ihren Kosten "sitzen zu bleiben".

Mitterlehner empfiehlt in dem Bericht eine Reform des derzeitigen Fördersystems, um größere Transparenz über die tatsächlichen Ökostromförderkosten zu bekommen. Vorstellbar wäre etwa die Aufbringung der Fördermittel über eine verbrauchsabhängige Abgabe sowie die Bewertung des anfallenden Ökostroms zu Marktpreisen bzw. die unmittelbare Verwertung am Markt. Für eine tragfähige Lösung sollte dies auf breiter Basis diskutiert werden.

Quelle: APA

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