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Deutschland kürzt Solarförderung bis zu 16 Prozent

Berlin, 24.02.2010

Die Förderung neuer Solaranlagen auf Dächern wird laut Koalitionseinigung jetzt erst ab 1. Juli und damit einen Monat später als zuletzt geplant um 16 Prozent gekürzt. Neu installierte Freiflächen-Anlagen auf Ackerland werden zeitgleich nicht mehr gefördert - es sei denn die Baugenehmigungen dazu wurden vor Jahresfrist gestellt und das Projekt liefert noch vor Ende 2010 Strom.

Wer den Strom von Dachanlagen selbst verbraucht und nicht ins Stromnetz einspeist, bekommt einen Bonus von acht Cent pro Kilowattstunden. Derzeit beträgt er 3,5 Cent. Die Fachleute von Union und FDP hatten sich zunächst auf 10 Cent verständigt. Die neue Förderung gilt hier bis zu 800-Kilowatt-Anlagen.

Ziel sei, eine zu hohe Förderung abzuschmelzen, ohne den Ausbau von Ökostrom zu behindern, betonte der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Altmaier (CDU), am Dienstag. "Damit hat die Koalition Handlungsfähigkeit bewiesen." Die über den Strompreis vom Verbraucher getragenen Subventionen waren bereits Anfang 2010 um 9 Prozent gekürzt worden. Damit ergibt sich zum 1. Juli eine Senkung der Einspeisevergütungen für Neuanlagen um insgesamt 25 Prozent.

Besonders umstritten waren bis zuletzt die Ackerflächen. Bei bestehenden gewerblichen Solaranlagen auf großen Freiflächen werden die Vergütungen für die Investoren zum 1. Juli um 15 Prozent gekürzt und für Freiflächenanlagen auf früherem militärischen Gelände oder Müllhalten um 11 Prozent.

Details:

Die deusche Koalition hat sich nach Angaben der Spitzen von Union und FDP auf wesentliche Änderungen der Solarförderung zum 1. Juli dieses Jahres verständigt. Am 3. März steht der Beschluss im Bundeskabinett an. Im einzelnen ist geplant:

DACHANLAGEN:

- Etwa 80 Prozent aller Solaranlagen in Deutschland sind auf Dächern installiert

- Die Förderung dieser Anlagen soll zum 1. Juli um 16 Prozent gekürzt werden

ACKERFLÄCHEN:

- Die Förderung entfällt hier ab Juli 2010 weitgehend vollständig, um eine Konkurrenz zum Lebensmittelanbau zu verhindern

FREIFLÄCHEN-ANLAGEN:

- Die Kürzung für Solarparks soll 15 Prozent ab dem 1. Juli betragen

- Freiflächen-Projekte, die bereits zum 1. Jänner 2010 eine Genehmigung hatten und vor 2011 ans Netz gehen, sollen nicht nur weiter auf Äckern zulässig sein, sondern auch die alte Förderhöhe behalten.

- Außerdem soll entlang Bundesfernstraßen und Schienenwegen die Förderung von Freiflächenanlagen möglich sein.

KONVERSIONSFLÄCHEN:

- Auf Konversionsflächen wie Mülldeponien, alten Industrie-oder Gewerbeflächen oder Militärgeländen beträgt die Kürzung nur elf Prozent. Hier haben Investoren wegen der Beseitigung von Altlasten höhere Aufwendungen.

KÜRZUNGEN AB 2011:

- Die schon jetzt im Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) regulären Kappungen zu den Jahreswechseln bleiben.

- Die deutsche Bundesregierung strebt einen jährlichen Neubau von Solaranlagen mit einer Leistung von rund 3000 Megawatt an

- Wurde in den vergangenen zwölf Monaten weniger als 2500 Megawatt Solarleistung neu installiert, fallen die Kürzungen geringer aus: Sie werden um 2,5 Prozentpunkte gemildert. Unter 2000 Megawatt Neubau beträgt die Milderung dann fünf Prozentpunkte.

- Bei Überschreiten von 3500 Megawatt wird die Kürzung in 1000-Megawatt-Schritten verschärft: 2011 um jeweils zwei Prozentpunkte, 2012 um jeweils drei Prozentpunkte

- Nach Angaben der FDP wird der "Beobachtungszeitraum" für den Zubau in diesem Jahr aber verengt, was die Wahrscheinlichkeit einer Überschreitung der 3.500-Megawatt-Grenze reduziert: Der Zeitraum wird demnach auf Juni 2010 bis September 2010 festgelegt (statt Oktober 2009 bis September 2010). Dadurch solle erreicht werden, dass der zu erwartende Schlussverkaufsboom nicht zu zusätzlichen Kürzungen führe.

EIGENVERBRAUCH:

- Die geplanten Regelungen galten als Schlupfloch für die Branche, da die Verbesserungen hier einen neuen Boom hätten auslösen können. Solarstrom, der selbst verbraucht wird, soll nun nur noch um acht Cent (Planung war zehn Cent) besser vergütet werden als ins Netz gespeister Strom. Dies gilt für Anlagen bis zu einer Größe von 800 Kilowatt. Die Regelung wird bis Ende 2011 befristet.

Quelle: APA/dpa

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