Industrie ortet Nachteile bei Ökostrom-Vergütungen
Wien, 15.01.2010
Die Industrie fühlt sich bei der Refundierung ihrer Ökostrom-Kosten benachteiligt, da heimische Großbetriebe durch die sogenannte De-Minimis-Regel nicht adäquat entlastet würden. Demnach dürfen energieintensive Betriebe in den Jahren 2008 bis 2010 insgesamt maximal 500.000 Euro pro Unternehmen zurückbekommen.
Die aktuelle Auswertung des Energie-Regulators E-Control zeige, dass von dieser Regelung eine Vielzahl an kleineren Unternehmen profitiere, so die Industriellenvereinigung (IV) in einer Aussendung.
Schon die für 2010 erwartete 20-prozentige Erhöhung der Ökostrombelastungen übersteige die 500.000 Euro. Die IV sieht darin eine "markante Schlechterstellung" der österreichischen Großunternehmen gegenüber der ausländischen Konkurrenz, besonders der Stahl-, Papier- und Zementindustrie. Gerade jetzt in der Krise dürften diese Betriebe "nicht durch Zusatzbelastungen gebremst werden", so IV-Vize-Generalsekretär Peter Koren.
Erneut forderte Koren daher die rasche Einführung einer Kostenbegrenzung für Unternehmen, die aufgrund der Ausgaben für grünen Strom im Wettbewerbsnachteil sind. Dazu müsse der Aufbringungsmechanismus umgestellt werden. Im September 2009 habe es bereits einen entsprechenden Entschließungsantrag im Nationalrat gegeben. Bis Mai 2010 soll eine Arbeitsgruppe des Wirtschaftsministeriums einen Vorschlag zur Finanzierung der Ökostrom-Förderung ausarbeiten, der unter anderem eine Kostenbegrenzung für energieintensive Unternehmen enthält.
Quelle: APA
