Was ist neu...
Die Allgemeinen Bedingungen der Abwicklungsstelle für Ökostrom wurden mit dem Bescheid der E-Control vom 31.1.2011 geändert und treten mit 13.5.2011 in Kraft. Folgende Änderungen betreffen den Abschnitt E – Netzbetreiber
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Anpassungen an Praxis, Klarstellungen und Streichung von durch die Novellierung des ÖSG überholtem Inhalt
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Anpassung der Formulierung betreffend Datenschutz
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Neu: „ Bereinigung von Ablauffehlern im Wechselprozess“
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Änderung des Textes betreffend Wechsel
Wir bitten Sie, alle vertragsrelevanten Informationen, Wechselinformationen (Wechsellisten, Neuanlagemeldungen, usw.) direkt an die OeMAG zu richten: wechselliste@oem-ag.at
Bitte beachten Sie, dass Sie vor der Zuweisung einer Anlage zur Ökobilanzgruppe zu prüfen haben, ob ein gültiger Vertrag mit der OeMAG vorliegt. Sollte dies nicht der Fall sein, darf die Anlage nicht der Ökobilanzgruppe zugewiesen werden.
