OeMAG

Was ist für Stromhändler neu?

Die Allgemeinen Bedingungen der Abwicklungsstelle für Ökostrom wurden mit dem Bescheid der E-Control vom 31.1.2011 geändert.

Folgende Änderungen betreffen den Abschnitt D – Stromhändler

  • Neue Formulierung betreffend Quote und Verbrauchswerte

  • Fahrplanübermittlung: alte und nicht mehr gültige Formulierung wurde gestrichen

  • Änderungen der Bagatellgrenze zur Hinterlegung von Sicherheiten.

© 2007 OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG

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