Was ist für Stromhändler neu?
Die Allgemeinen Bedingungen der Abwicklungsstelle für Ökostrom wurden mit dem Bescheid der E-Control vom 31.1.2011 geändert.
Folgende Änderungen betreffen den Abschnitt D – Stromhändler
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Neue Formulierung betreffend Quote und Verbrauchswerte
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Fahrplanübermittlung: alte und nicht mehr gültige Formulierung wurde gestrichen
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Änderungen der Bagatellgrenze zur Hinterlegung von Sicherheiten.
