Zuweisung des Ökostroms
Nach erfolgtem bundesweitem Ausgleich ist die allen Stromhändlern einer Regelzone zuzuweisende Ökostrommenge bekannt. Diese Mengen werden auf die einzelnen Stromhändler einer Regelzone aufgeteilt. Die Aufteilung hat dabei dem Verhältnis (Quote) der Abgabemende des Stromhändlers an Endverbraucher und der gesamten Endkundenabgemengen einer Regelzone zu ensprechen. Diese so ermittelten Energiemengen je Stromhändler werden in Fahrplänen je Bilanzgruppe abgebildet.
Die Fahrplanübermittlung erfolgt gemäß den geltenden Sonstigen Marktregeln per E-Mail oder in besonderen Ausnahmefällen, wie insbesondere bei Zusammenbruch des E-Mail Systems, per Telefax bis 10.00 Uhr des jeweiligen Werktags für den nächsten Werktag. Nähere Details siehe AB-ÖKO.
