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Zuweisung des Ökostroms

Nach erfolgtem bundesweitem Ausgleich ist die allen Stromhändlern einer Regelzone zuzuweisende Ökostrommenge bekannt. Diese Mengen werden auf die einzelnen Stromhändler einer Regelzone aufgeteilt. Die Aufteilung hat dabei dem Verhältnis (Quote) der Abgabemende des Stromhändlers an Endverbraucher und der gesamten Endkundenabgemengen einer Regelzone zu ensprechen. Diese so ermittelten Energiemengen je Stromhändler werden in Fahrplänen je Bilanzgruppe abgebildet.

Die Fahrplanübermittlung erfolgt gemäß den geltenden Sonstigen Marktregeln und gemäß den Allgemeinen Bedingungen.

© 2007 OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG

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