Stromhändler
Die Stromhändler sind verpflichtet, die ihnen von den Regelzonenführern Verbund APG, TIWAG Netz AG sowie VKW Netz AG im Namen und auf Rechnung der OeMAG als Öko-Bilanzgruppenverantwortlicher zugewiesenen Ökostrommengen zu übernehmen. Die hierfür notwendigen Fahrpläne werden von den Regelzonenführern im Namen und auf Rechnung der OeMAG als Öko-Bilanzgruppenverantwortlicher im vorhinein auf Basis von Einspeiseprognosen ermittelt. Auf diese Weise leitet die OeMAG als Öko-Bilanzgruppenverantwortlicher den von den Öko-Erzeugern erzeugten Ökostrom direkt an die Stromhändler weiter.
Kommt es zu Prognoseabweichungen, so bleiben davon die Fahrpläne an die Stromhändler unberührt.
Die zur Kompensation solcher Abweichungen notwendige Ausgleichsenergie wird über den
Ausgleichsenergiemarkt abgedeckt. Die damit verbundenen Kosten muss der
Öko-Bilanzgruppenverantwortliche tragen. Diese Kosten müssen von der OeMAG möglichst gering
gehalten werden.
