OeMAG

Rohstoffzuschlag 2009

Rohstoffzuschlag für Ökostromanlagen auf Basis von Biogas gem. § 11A ÖkostromGesetz

Für das Kalenderjahr 2009 wird, nach Maßgabe des § 11a Abs. 6 des ÖSG, für Anlagen, die auf Basis von Biogas aus nachwachsenden Rohstoffen elektrische Energie erzeugen und für die am 20. Oktober 2009 ein Vertrag über die Abnahme von Ökostrom durch die Ökostromabwicklungsstelle zu den Preisen, die durch Verordnung gemäß § 11 Abs. 1 bestimmt werden, bestanden hat, zusätzlich zu den durch Verordnung gemäß § 11 ÖSG bestimmten Preisen ein Rohstoffzuschlag von 3 Cent/kWh gewährt.

Die Anträge bezüglich Rohstoffzuschlag 2009 sowie die Rohstoffbilanzen können ab sofort eingereicht werden. Die dreimonatige Antragsfrist endet am 02. Mai 2010 um 24 Uhr.


Nähere Details und die entsprechenden Formulare für die Beantragung finden Sie hier.

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