Vergütung
Wir vergüten den in Ihrer Anlage erzeugten und in das öffentliche Netz eingespeisten Ökostrom gemäß den Allgemeinen Bedingungen (AB-ÖKO).
Die Auszahlung Ihres Einspeiseentgeltes findet gemäß den AB-ÖKO am Monatsletzten des jeweiligen Folgemonats statt.
Für die Abrechnung Ihrer Ökostromanlage sind uns von Ihrem Netzbetreiber die Einspeisemengen Ihrer Anlage(n) bekannt zu geben. Dabei muss unterschieden werden zwischen:
Lastprofilzähler: Die Abrechnung Ihrer Anlage(n) erfolgt durch exakte
Abrechnungsgutschriften der tatsächlich eingespeisten Menge.
Synthetisches Lastprofil: Die Abrechnung Ihrer Anlage erfolgt durch Teilzahlungsbeträge
aufgrund Ihrer Vorjahreserzeugung bzw. Ihrer im Förderantrag bekanntgegebenen Einspeisemenge.
Einmal jährlich, nach erfolgter Ablesung durch Ihren Netzbetreiber findet eine Jahresendabrechnung
statt.
