Abnahme Ihres Ökostroms
Voraussetzung für die Abnahme Ihres Ökostroms ist das Vorliegen eines rechtskräftig abgeschlossenen Vertrags mit der OeMAG.
!!! ZU BEACHTEN !!!
Die Aufnahme einer Ökostromanlage in eine der Öko-Bilanzgruppen der
Ökostromabwicklungsstelle erfolgt zum Zeitpunkt des Beginnes der Einspeisung in das öffentliche
Netz, sofern die Wechsel-/Neuanlagenmeldung
durch den Netzbetreiber gemäß den Sonstigen Marktregeln erfolgt.
Der Wechsel einer Ökostromanlage aus einer anderen Bilanzgruppe ist gemäß den Sonstigen
Marktregeln
durch den Netzbetreiber vorzunehmen.
Für Windkraftanlagen sowie Anlagen größer 5.000 kW geben Sie uns bitte Ihre Erzeugungsfahrpläne, die geplanten Stillstandszeiten Ihrer Anlagen sowie die meteorologischen bzw. hydrologischen Vergangenheitsdaten entsprechend AB-ÖKO. bekannt. Vielen Dank!
