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Einspeisetarif

Welchen Tarif Sie für Ihren Ökostrom vergütet bekommen, hängt davon ab, ob es sich bei Ihrer Anlage um eine Alt- oder Neuanlage (ausschlaggebend dafür ist der Zeitpunkt des Anerkennungsbescheides der Ökostromanlage) handelt. Auch die Geltungsdauer des Fördertarifs hängt hievon ab.

Altanlagen: Eine Altanlage ist lt. § 5 Abs 1 Z 14 Ökostromgesetz gegeben, wenn alle für die Errichtung notwendigen Genehmigungen vor dem 1. Jänner 2003 erteilt wurden.

Sollte dies bei Ihrer Anlage der Fall sein, so finden Sie in der jeweiligen Landesverordnung des Bundeslandes, in dem sich Ihre Anlage befindet, den entsprechenden Tarif.


Einspeisetarife für Ökostromanlagen (E-Control)

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