Rohstoffzuschlag 2010
Für das Kalenderjahr 2010 wird, nach Maßgabe des § 11a Abs. 6 des ÖSG, für Anlagen, die auf Basis von Biogas aus nachwachsenden Rohstoffen elektrische Energie erzeugen und für die am 19. Oktober 2009 ein Vertrag über die Abnahme von Ökostrom durch die Ökostromabwicklungsstelle zu den Preisen, die durch Verordnung gemäß § 11 Abs. 1 bestimmt werden, bestanden hat, zusätzlich zu den durch Verordnung gemäß § 11 ÖSG bestimmten Preisen ein Rohstoffzuschlag von 2 Cent/kWh gewährt.
Rohstoffzuschlags-Verordnung 2010
Information Rohstoffzuschlag 2010
Einzureichende Formulare:
Antrag Rohstoffzuschlag 2010 für Biogasanlagen
