OeMAG

Allgemeine Bedingungen (AB-ÖKO)

Anpassungen der AB-ÖKO mit Bescheid der E-Control vom 31. Jänner 2011

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die an die aktuelle Gesetzeslage angepassten Allgemeinen Bedingungen der Ökostromabwicklungsstelle mit Bescheid der E-Control vom 31. Jänner 2011 genehmigt wurden.

Die geänderten AB-ÖKO treten mit 13. Mai 2011 in Kraft.

DOWNLOAD:    Allgemeine Bedingungen der Ökostromabwicklungsstelle (AB-ÖKO)

Zusätzlich stellen wir Ihnen die Allgemeinen Bedingungen im Änderungsmodus (Änderungen sind in rot gekennzeichnet) zum Download zur Verfügung.

 

Im Wesentlichen wurden folgende Teile überarbeitet:

Abschnitt A – Allgemeiner Teil

  • Streichungen von überholtem Text und inhaltliche Klarstellungen

  • Anpassungen an Ökostromgesetznovelle (Laufzeit der Verträge, Vorgehensweise bei Änderungen der AB-ÖKO)

  • E-Mail Regelung bei Anträgen

  • Neuregelung betreffend Ereignisse höherer Gewalt

Abschnitt B – Erzeuger – OeMAG

  • Streichungen von Texteilen, die nicht notwendig sind und Klarstellungen und Streichung von durch die Novellierung des ÖSG überholtem Inhalt Änderung der Auflösenden Bedingungen

  • Änderung des Textes betreffend Wechsel

  • Verkürzung des Textes mit Hinweis auf Gesetzestext

  • Streichungen aufgrund gesetzlicher Anpassungen

  • Neuregelung bei Brennstoffnachweisen und Biogasnachweisen

  • Regelung betreffend Wechsel (Vollmacht, Datenmeldung)

  • Anpassung Text betreffend Sicherheiten

Abschnitt C – Bilanzgruppe

  • Fahrplanübermittlung: alte nicht mehr gültige Formulierung wurde gestrichen

Abschnitt D – Stromhändler

  • Neue Formulierung betreffend Quote und Verbrauchswerte

  • Fahrplanübermittlung: alte und nicht mehr gültige Formulierung wurde gestrichen

  • Änderungen der Bagatellgrenze zur Hinterlegung von Sicherheiten.

Abschnitt E – Netzbetreiber

  • Anpassungen an Praxis, Klarstellungen und Streichung von durch die Novellierung des ÖSG überholtem Inhalt

  • Anpassung der Formulierung betreffend Datenschutz

  • Neu: „ Bereinigung von Ablauffehlern im Wechselprozess“

  • Änderung des Textes betreffend Wechsel

 

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