Allgemeine Bedingungen (AB-ÖKO)
Anpassungen der AB-ÖKO mit Bescheid der E-Control vom 31. Jänner 2011
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die an die aktuelle Gesetzeslage angepassten Allgemeinen Bedingungen der Ökostromabwicklungsstelle mit Bescheid der E-Control vom 31. Jänner 2011 genehmigt wurden.
Die geänderten AB-ÖKO treten mit 13. Mai 2011 in Kraft.
DOWNLOAD: Allgemeine Bedingungen der Ökostromabwicklungsstelle (AB-ÖKO)
Zusätzlich stellen wir Ihnen die Allgemeinen Bedingungen im Änderungsmodus (Änderungen sind in rot gekennzeichnet) zum Download zur Verfügung.
Abschnitt A – Allgemeiner Teil
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Streichungen von überholtem Text und inhaltliche Klarstellungen
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Anpassungen an Ökostromgesetznovelle (Laufzeit der Verträge, Vorgehensweise bei Änderungen der AB-ÖKO)
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E-Mail Regelung bei Anträgen
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Neuregelung betreffend Ereignisse höherer Gewalt
Abschnitt B – Erzeuger – OeMAG
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Streichungen von Texteilen, die nicht notwendig sind und Klarstellungen und Streichung von durch die Novellierung des ÖSG überholtem Inhalt Änderung der Auflösenden Bedingungen
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Änderung des Textes betreffend Wechsel
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Verkürzung des Textes mit Hinweis auf Gesetzestext
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Streichungen aufgrund gesetzlicher Anpassungen
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Neuregelung bei Brennstoffnachweisen und Biogasnachweisen
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Regelung betreffend Wechsel (Vollmacht, Datenmeldung)
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Anpassung Text betreffend Sicherheiten
Abschnitt C – Bilanzgruppe
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Fahrplanübermittlung: alte nicht mehr gültige Formulierung wurde gestrichen
Abschnitt D – Stromhändler
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Neue Formulierung betreffend Quote und Verbrauchswerte
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Fahrplanübermittlung: alte und nicht mehr gültige Formulierung wurde gestrichen
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Änderungen der Bagatellgrenze zur Hinterlegung von Sicherheiten.
Abschnitt E – Netzbetreiber
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Anpassungen an Praxis, Klarstellungen und Streichung von durch die Novellierung des ÖSG überholtem Inhalt
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Anpassung der Formulierung betreffend Datenschutz
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Neu: „ Bereinigung von Ablauffehlern im Wechselprozess“
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Änderung des Textes betreffend Wechsel
