OeMAG

Kontingentbewirtschaftung

Die OeMAG als konzessionierte Ökostromabwicklungsstelle veröffentlicht tagesaktuell das zur Verfügung stehende kontrahierbare Unterstützungsvolumen gemäß den von der Energie-Control GmbH genehmigten Allgemeinen Bedingungen (AB-ÖKO) und der Verordnung des BMWA über die Preise für die Abnahme von elektrischer Energie aus Ökostromanlagen und die Verordnung zur Festlegung der aliquoten Aufwendungen gemäß § 21a Ökostromgesetz.

Informationen zur Berechnung der Kontingentbewirtschaftung

In den folgenden Folien finden Sie die Berechnung der Förderkontingente, detaillierte Erläuterungen und Beschreibung des Unterstützungsvolumens sowie die Umrechnung des Unterstützungsvolumens in das Einspeisetarifvolumen.

Informationen zur Berechnung der Kontingentbewirtschaftung

© 2007 OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG

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