Ablauf für Antrag auf Nachfolgetarif
Ablauf für Antrag auf Nachfolgetarif gemäß §11B ÖSG
Einreichen auf Nachfolgetarif gemäß §11B ÖSG können alle feste Biomasse- und Biogasanlagen, deren Fördertarif ausläuft bzw. ausgelaufen ist.
1.) das Ansuchen erfolgt mittels Antragsformular bei der OeMAG
2.) zusätzlich zum Antrag muss ein Konzept oder ein Gutachten zum Nachweis der 60% Nutzung des Brennstoffnachweises (Wärmenutzungskonzept) mitgeliefert werden.
Nur bei Vorliegen beider Unterlagen wird ein neuer Vertrag über die Abnahme und Vergütung von Ökostrom von der OeMAG erstellt. Nach Retournierung des unterfertigten Vertrages an die OeMAG wird der Nachfolgetarif in der Datenbank eingestellt.
