Ablauf Förderung Photovoltaikanlagen
Ablauf Förderung Photovoltaikanlagen
Sehr geehrter Förderwerber,
leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass das Kontingent für die Förderung von "Photovoltaik-Anlagen" für das Jahr 2010 bis inkl. 2013 bereits erschöpft ist.
Um bei der OeMAG einen Antrag einreichen zu können, benötigen Sie folgende Unterlagen, Bescheide und Verträge, damit wir Ihnen einen Abnahmevertrag zukommen lassen können. Bitte beachten sie die Reihenfolge:
1. Netzzugangsvertrag mit einem Netzanbieter wie z.B. Energie-AG, EVN, Kelag, TiWAG, etc .…
2. Sämtliche Genehmigungsbescheide der zuständigen Gemeinde und/oder Landesregierung 1.
Instanz, die zur Bewilligung und zum Bau der Anlage nötig waren (z.B. Baubescheid,
elektrizitätsrechtliche, umweltrechtliche Bewilligungen, etc.)
3. Anerkennung als Ökostromanlage nach § 7 Ökostromgesetz der jeweiligen Landesregierung
4. Förderantrag bei der OeMAG, zu finden unter
http://www.oem-ag.at/green_energy/Foerderantrag/index.html
Den Antrag können Sie auch dann stellen, wenn Sie noch keine Anerkennung als Ökostromanlage
nach § 7 Ökostromgesetz der Landesregierung haben. Beachten Sie aber bitte, dass diese Anerkennung
binnen 6 Wochen nach Einreichung des Förderantrages bei der OeMAG eingegangen sein muss.
Anderenfalls erlischt der Antrag und muss neu eingebracht werden.
Wichtige Neuerungen, gültig in ganz Österreich:
- Laufzeit sind 13 Jahre mit 100% des Tarifes
- Anlagen müssen eine EPL grösser 5 kWp vorweisen (bis inkl. 5 kWp ist nach der neuen
Gesetzeslage der Klima- und Energiefonds des Bundes zuständig – erreichbar unter der Tel.nr. +43 1
31631-715 oder unter
pv.service@kommunalkredit.at)
- Es gibt keine Beschränkung der EPL nach oben
- Man benötigt keine Kofinanzierungszusage der Landesregierung mehr
- Die Tarifverordnung wurde mit 02.02.2010 veröffentlicht und ist auch auf unserer
Homepage unter Gesetze und Regelwerke ersichtlich.
