OeMAG

Antragstellung

Möglichkeiten der Beantragung

Sehr geehrte(r) Förderwerber(in),

Auf unserer Homepage können Sie über den digitalen Förderantrag  das (Förder)Ansuchen für Ihre Ökostromanlage einfach, schnell und sicher stellen. Über den Link gelangen Sie direkt zur Registrierung.

Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass das Kontingent von 2,1 Mio. für die Förderung von Photovoltaik-Anlagen für das Jahr 2012 bereits erschöpft ist. Erst mit Notifizierung des Gesetzes werden zusätzliche Fördermittel freigegeben.  

Selbstverständlich können weiterhin Förderanträge für Photovoltaikanlagen gestellt werden, denn falls bereits gestellte Anträge aufgrund fehlender Unterlagen nach Ablauf der 6-Wochen-Frist abgelehnt oder Förderanträge von den Antragstellern zurückgezogen werden, ist ein Nachrücken in das Kontingent möglich.

 

ACHTUNG:
Wir ersuchen Sie, pro Benutzernamen "ALIAS" nur einen (Förder)antrag einzugeben! Falls Sie für Kunden Anträge bei uns stellen, bitten wir Sie, für jeden Kunden einen eigenen Benutzernamen "ALIAS" mit Passwort anzulegen und nur einen Antrag einzutragen.

Sollten Sie die Förderung per Post oder per Fax beantragen, verwenden Sie den Download des (Förder)Antrags  (pdf-Download) und der Ausfüllhilfe (pdf-Download). Sie können den Antrag auch bei unserem Kundenservice telefonisch anfordern. Das vollständig ausgefüllte Formular und die notwendigen Unterlagen bitten wir Sie an uns per Post oder Fax zu retournieren. Unsere Kontaktdaten finden Sie hier.

Weiters möchten wir Sie auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die am 13.5.2011 in Kraft treten (AB-ÖKO) aufmerksam machen, die der Ökostromförderung zugrunde liegen und zu denen Sie als Förderwerber Ihre Zustimmung geben müssen.

Wir bitten sie, ihren Förderantrag online zu stellen, da die Reihung nach dem "First Come - First Serve Prinzip ("Windhundprinzip") erfolgt und ihr Antrag nach der Onlineeingabe sofort gereiht wird. Eine Übermittlung des ausgefüllten Formulars als Anhang mittels elektronischer Post (e-mail) ist keine gültige Übermittlungsmethode.

Notwendige Unterlagen zur Antragstellung

  • Vorliegen aller für die Errichtung notwendigen (behördlichen) Genehmigungen/Bewilligungen/Anzeigen (etwa elektrizitätsrechtliche Bewilligung/Genehmigung/Anzeige und/oder Betriebsanlagenbescheid und/oder baurechtlicher Bescheid und/oder wasserrechtliche Bewilligung und/oder forstrechtliche Bewilligung und/oder abfallwirtschaftsrechtliche Bewilligung und/oder UVP-Bescheid)
  • Vorliegen der Anerkennung der Anlage als Ökostromanlage (= Anerkennungsbescheid gemäß § 7 Ökostromgesetz)
  • Vorliegen allfälliger zusätzlicher Nachweise (zB Feinstaubreduktionsmassnahmen, …)  
© 2007 OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG

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