Netzbetreiber

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Die Netzbetreiber spielen im Ökostrom-Fördersystem eine wichtige Rolle. Da der geförderte Ökostrom physikalisch in das öffentliche Netz eingespeist werden muss, ist für einen Öko-Erzeuger ein ordentlicher Netzzugang mit Netzzugangsvertrag eine Voraussetzung. Für die Ökostromförderung ist der Abschluss eines Vertrages zwischen der Abwicklungsstelle für Ökostrom und dem Anlagenbetreiber erforderlich. Dies ist seitens des Netzbetreibers bei Zuweisung zur Öko-Bilanzgruppe zu überprüfen.
(ACHTUNG: Überprüfung für Anlagen, die in der Kontingentverwaltung berücksichtigt werden wollen!!!)

An der physikalischen Abnahmestelle - dem Zählpunkt - misst der jeweilige Netzbetreiber die eingespeiste Ökostrommenge und übermittelt diese Daten weiter an den Regelzonenführer, welcher im Auftrag und im Namen der OeMAG tätig ist. Diese Energiezählung bildet gemeinsam mit dem Fördertarif die Grundlage für die Vergütung des Ökostroms.

Weiters haben die Netzbetreiber gemäß Ökostromgesetz Förderbeiträge (Ökostrompauschale) von den Endverbrauchern einzuheben und an die OeMAG abzuführen. Diese Förderbeiträge stellen einen wichtigen Teil der für die Finanzierung der Ökostromförderung notwendigen Mittel dar.