Glossar

Begriffsdefinitionen
A
  • ACER 

     

    ACER (Agency for the Cooperation of Energy Regulators) mit Sitz in Slowenien ist eine europäische Organisation welche die Koordination von Tätigkeiten der Energieregulatoren durchführt und weiters unterschiedlichste Anforderungen erfüllt:

    • Aufgaben von ENTSO (Gas und Strom)
    • Aufgaben von NRA (National Regulatory Authorities)
    • Aufgaben hinsichtlich Anforderungen für Zugang und Sicherheit der Übertragskapazitäts-Infrastruktur
    • Andere Tätigkeiten
    • Konsultationen und Transparenzaufgaben
    • Überwachung und Reporting vom Strom- und Gasbereich

    CISMOgroup Unternehmen nehmen bei Konsultationen und Fragebögen von ACER Teil und wirken in diesem Sinne aktiv bei der Gestaltung des Marktes mit.

     

  • Alternating Current - AC 

     

    Alternating current (AC) steht für Wechselstrom. Es handelt sich um Strom, der periodisch seine Richtung verändert. Strom, den wir im Haushalt verwenden, wechselt beispielsweise seine Richtung 50 Mal pro Sekunde (50 Hz).

     

  • Ausgleichsenergie 

     

    Die Differenz zwischen dem vereinbarten Fahrplanwert und dem tatsächlichen Bezug oder der tatsächlichen Lieferung von elektrischer Energie einer Bilanzgruppe je definierter Messperiode, wobei die elektrische Energie je Messperiode tatsächlich erfasst oder rechnerisch ermittelt werden kann.

     

B
  • Bilanzgruppe 

     

    Die Zusammenfassung von Lieferanten und Kunden zu einer virtuellen Gruppe innerhalb derer ein Ausgleich zwischen Aufbringung von elektrischer Energie (Bezugsfahrpläne, Einspeisungen) und Abgabe von elektrischer Energie (Lieferfahrpläne, Ausspeisungen) erfolgt.

     

  • Bilanzgruppenkoordinator 

     

    Eine natürliche oder juristische Person, die eine Verrechnungsstelle für die Organisation und die Abrechnung der Ausgleichsenergieversorgung innerhalb einer Regelzone betreibt.

     

  • Bilanzgruppenmitglied 

     

    Lieferanten oder Kunden, welche innerhalb einer Bilanzgruppe zum Zwecke des Ausgleiches zwischen Aufbringung und Abgabe von elektrischer Energie zusammengefasst sind.

     

  • Bilanzgruppenmitglied - mittelbar 

     

    Netzbenutzer und Stromhändler, die mit einem Lieferanten einen Vertrag über die Lieferung von elektrischer Energie inklusive der Organisation und Abrechnung der aus der Abweichung von Verbrauch und Aufbringung sich ergebenden, auf sie entfallenden Ausgleichsenergie abschließen, werden jener Bilanzgruppe zugeordnet, der ihr Lieferant angehört; diese Zuordnung wird als mittelbare Bilanzgruppenmitgliedschaft bezeichnet. In einem solchen Fall besteht keine direkte Vertragsbeziehung zwischen dem Netzbenutzer bzw. Stromhändler und dem Bilanzgruppenverantwortlichen.

     

  • Bilanzgruppenmitglied - unmittelbar 

     

    Marktteilnehmer, die mit einem Bilanzgruppenverantwortlichen einen Vertrag über die Organisation und Abrechnung der aus der Abweichung von Verbrauch und Aufbringung sich ergebenden, auf sie entfallenden Ausgleichsenergie abschließen, sind unmittelbare Bilanzgruppenmitglieder.

     

  • Blindleistung 

     

    Blindleistung entsteht, wenn in einem mit Wechsel- bzw. Drehstrom betriebenen Netz nicht ausschließlich ohmsche Verbraucher vorhanden sind. Sie quantifiziert die dabei entstehende Leistungs-Pendelung, die eine Folge der Phasenverschiebung zwischen Strom und Spannung ist; dadurch wird das Netz belastet. Blindstrom ist für den Betrieb von induktiven Verbrauchern nötig.

     

C
  • Clearingzeitraum 

     

    Intervall, in dem das technische Clearing von der Verrechnungsstelle durchgeführt wird.

     

  • Club of Rome 

     

    Der Club of Rome ist eine von 100 Persönlichkeiten aus 30 Ländern 1968 in Rom gegründete, hochdotierte, nichtkommerzielle Vereinigung, die sich mit den "Grenzen des Wachstums" und der Zukunft des Planeten Erde beschäftigt.

     

  • Contracting 

     

    Contracting ist eine vertraglich vereinbarte Dienstleistung zwischen dem Eigentümer von Liegenschaften und einem Energiedienstleister (Contractor) mit dem Ziel Energieeinsparpotentiale zu nutzen, ohne dass finanzielle Belastungen für den Eigentümer entstehen. Der Contractor führt Maßnahmen zur Energieeinsparung durch bzw. gewährleistet die Lieferung der Verbrauchsmedien. Er optimiert die Energieversorgung und sichert den wirtschaftlichen Erfolg der Maßnahmen über einen längeren Vertragszeitraum (7-15 Jahre). Seine Aufwendungen refinanziert der Contractor durch eine Beteiligung an den eingesparten Energiekosten (Energiespar-Contracting) oder durch ein Entgelt für die gelieferten Medien wie Wärme, Kälte oder Strom (Energieliefer-Contracting).

     

D
  • Direktleitung 

     

    Eine zusätzlich zum Verbundnetz errichtete Leitung.

     

  • Drittstaaten 

     

    Staaten, die nicht dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum beigetreten oder nicht Mitglied der Europäischen Union sind.

     

E
  • Einspeiser 

     

    Ein Erzeuger oder ein Elektrizitätsunternehmen, der oder das elektrische Energie oder auf Erdgasqualiät aufbereitetes Gas in ein Netz abgibt.

     

  • Einspeisevergütung 

     

    Die Einspeisevergütung wird für die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen in das Stromnetz gezahlt und dient der Förderung dieser Stromerzeugungstechnologien. Die Höhe der Einspeisevergütung ist gesetzlich festgeschrieben.

     

  • Elektrizitätsunternehmen 

     

    Eine natürliche oder juristische Person oder eine Erwerbsgesellschaft, die in Gewinnabsicht von den Funktionen der Erzeugung, der Übertragung, der Verteilung, der Lieferung oder des Kaufs von elektrischer Energie mindestens eine wahrnimmt und die kommerzielle, technische oder wartungsbezogene Aufgaben im Zusammenhang mit diesen Funktionen wahrnimmt, mit Ausnahme der Endverbraucher.

     

  • EIWOG 

     

    ElWOG: Elektrizitäswirtschafts- und -organisationsgesetz ist ein Bundesgesetz, mit dem die Organisation auf dem Gebiet der Elektrizitätswirtschaft neu geregelt wird. Die letztgültige Version des Gesetzes stammt aus 2010.

     

  • Emissionszertifikat 

     

    Ein Zertifikat, das zur Emission von einer Tonne Kohlenstoffdioxidäquivalent berechtigt.

     

  • Emissionszertifikategesetz (EZG) 

     

    Hier weden die rechtlichen Grundlagen für den Bereich Emissionszertifikate und Umsetzung des Kyoto Protokolls behandelt.

     

  • Endverbraucher 

     

    Ein Verbraucher von elektrischer Energie, der elektrische Energie für den Eigenverbrauch kauft.

     

  • Energie Control Kommission (ECK) 

     

    Kollegialorgan mit richterlichem Einschlag. Erfüllt Berufungsfunktion bei Entscheidungen des ECG und hat behördliche Spezialaufgaben.

     

  • Energie-Control Austria - ECA 

     

    Die E-Control Austria (ECA) – www.e-control.at wurde vom Gesetzgeber auf Grundlage des Energieliberalisierungsgesetzes eingerichtet und hat am 1. März 2001 ihre Tätigkeit aufgenommen. Sie hat die Aufgabe, die Umsetzung der Liberalisierung des österreichischen Strom- und Gasmarktes zu überwachen, zu begleiten und gegebenenfalls regulierend einzugreifen.

     

  • Energieversorgungsunternehmen (EVU) 

     

    Unternehmung die sich mit Vertrieb/Versorgung und/oder Produktion von elektrischer Energie befasst.

     

  • Entgelt für Netzanschluss 

     

    Gemäß den jeweils geltenden Allgemeinen Bedingungen und der Systemnutzungstarife-Verordnung (SNT-VO) der Energie-Control Kommission, setzt sich das Entgelt für den Anschluss der Anlage des Konsumenten aus dem Netzzutrittsentgelt sowie dem Netzbereitstellungsentgelt zusammen.

     

  • Erneuerbare Energien 

     

    Der Begriff "erneuerbare Energien", auch regenerative Energien genannt, bezeichnet nachhaltige Energiequellen, die sich laufend erneuern, sehr lange zur Verfügung stehen und damit unerschöpflich sind. Zu nennen sind Wasserkraft, Biomasse, Biogas, geothermische Energie, Wind und Sonne, soweit sie für die Erzeugung elektrischer Energie Verwendung finden; Müll und Klärschlamm gelten nicht als erneuerbare Energien.

     

  • Erzeuger 

     

    Eine juristische oder natürliche Person oder eine Erwerbsgesellschaft, die Elektrizität erzeugt.

     

  • Erzeugung 

     

    Die Produktion von Elektrizität und oder Erdgas.

     

F
  • Fahrplan 

     

    Jene Unterlage, die angibt, in welchem Umfang elektrische Leistung als prognostizierter Leistungsmittelwert in einem konstanten Zeitraster (Messperioden) an bestimmten Netzpunkten eingespeist und entnommen wird.

     

G
  • Galvanisch verbundene Netzbereiche 

     

    Netzbereiche, die elektrisch leitend verbunden sind.

     

  • Gaswirtschaftsgesetz (GWG) 

     

    Hier werden die rechtlichen Grundlagen für den Bereich Gas in Österreich behandelt.

     

  • Geltende Systemnutzungstarife 

     

    Die von den Netzbenutzern für die Netznutzung an die Netzbetreiber zu entrichtenden geltenden behördlich festgesetzten, Entgelte.

     

  • Gigawatt 

     

    1 Gigawatt = 1000 Megawatt = 1000000 Kilowatt

     

  • Gleichstrom 

     

    Gleichstrom ist elektrischer Strom mit gleich bleibender Fließrichtung (auch DC für "direct current" genannt). Dabei wird zwischen konstantem Gleichstrom (die Stromstärke ist gleichbleibend) und pulsierendem Gleichstrom (die Stromstärke ändert sich periodisch) unterschieden. Gleichstrom wird z. B. von Batterien und Fotovoltaikanlagen erzeugt. Im Stromnetz der Energieversorger und damit in den Steckdosen, wird Wechselstrom bereitgestellt.

     

  • Großhändler 

     

    Einen Stromhändler, der keine Übertragungs- oder Verteilungsfunktion innerhalb oder außerhalb des Netzes wahrnimmt, in dem er eingerichtet ist.

     

  • Grundlast 

     

    Den Grundbedarf an Strom nennt man Grundlast (im Unterschied zu Mittellast und Spitzenlast). Er besteht unabhängig von allen Lastschwankungen und wird von Kraftwerken gedeckt, die nahezu rund um die Uhr arbeiten.

     

H
  • Hilfsdienste 

     

    Alle Dienstleistungen, die zum Betrieb eines Übertragungs- oder Verteilernetzes erforderlich sind.

     

I
  • Independant System Owner 

     

    Der unabhängige Netzbetreiber (= ISO – Independant System Owner) ist das von der EU vorgeschlagene Modell, in dem die integrierten Energieversorger die Netze eigentumsrechtlich behalten, Aufgaben wie Netzplanung, -ausbau, -unterhalt und -betrieb jedoch durch den unabhängigen Netzbetreiber erfolgen. Dadurch soll ein fairer Netzzugang gewährleistet sein.

     

  • Induktive Verbraucher 

     

    Induktive Verbraucher beziehen vom Netz neben Wirkstrom auch Blindstrom, was zusätzlich zu einem Blindenergiebezug in kVarh führt. Beispiele: Motoren, Transformatoren, Stromsparlampen usw.

     

  • Integriertes Elektrizitätsunternehmen 

     

    Ein vertikal oder horizontal integriertes Elektrizitätsunternehmen.

     

J
  • Joule 

     

    Ein Joule entspricht einer Wattsekunde, d. h. mit der Energie eines Joules kann für die Dauer einer Sekunde eine Leistung von einem Watt aufrechterhalten werden. Benannt wurde die Energieeinheit nach James Prescott Joule (1818-1889). Er entdeckte 1840 das nach ihm benannte Joule\'sche Gesetz, nach dem die in einem stromdurchflossenen Leiter erzeugte Wärme proportional zu dessen Widerstand und dem Quadrat der Stromstärke ist.

     

K
  • K-Wert 

     

    Oder auch U-Wert – wird auch als Wärmedurchgangs-Koeffizient bezeichnet und im Zusammenhang mit Wärmedämmung verwendet. Er gibt die Menge der Energie an, die in einer bestimmten Zeit durch ein Bauteil dringt. Der (k-)U-Wert wird in Watt pro Quadratmeter angegeben – W/m². Je niedriger der Wert, desto besser ist die Wärmedämmung.

     

  • Kilowattstunde - kWh 

     

    Die Kilowattstunde ist die gebräuchlichste Maßeinheit der elektrischen Arbeit: Arbeit ist gleich Leistung mal Zeit (1 kWh = 1 kW x 1 h). Ein Kraftwerk mit der Leistung von 150 Megawatt erzeugt bei Vollbetrieb in 10 Stunden 1.500 MWh. Eine Glühbirne mit 60 Watt (0,06 kW) verbraucht in 10 Stunden 0,6 kWh.

     

  • Komponente 

     

    Eindeutige Beschreibung der zwischen den einzelnen Bilanzgruppen ausgetauschten Programmwerte und der aggregierten Messwerte.

     

  • Konzernunternehmen 

     

    Ein rechtlich selbständiges Unternehmen, das mit einem anderen rechtlich selbständigen Unternehmen im Sinne des § 228 Abs. 3 HGB verbunden ist.

     

  • Kostenwälzung 

     

    Ein kalkulatorisches Rechenverfahren, welches angewendet wird, um einem Verbraucherkollektiv die Kosten jener Anschlussnetzebene, an der es direkt angeschlossen ist, sowie die Kosten aller darüber liegenden Netzebenen anteilig zuzuordnen.

     

  • Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) 

     

    Hierunter versteht man die gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme in einer Heizkraftanlage. Der Ausnutzungsgrad der dabei eingesetzten Brennstoffe ist um ein Vielfaches höher als bei konventioneller Stromerzeugung, was den CO2-Ausstoß deutlich verringert.

     

  • Kunden 

     

    Endverbraucher, Stromhändler sowie Elektrizitätsunternehmen, die elektrische Energie kaufen.

     

  • KWK-Anlagen 

     

    Kraftwärmekopplungsanlagen sind Anlagen zur Erzeugung von elektrischer Energie, in denen aus Primärenergieträgern gleichzeitig elektrische Energie und Nutzwärme erzeugt wird, wobei die Nutzwärme der öffentlichen Fernwärmeversorgung dient.

     

  • KWK-Energie 

     

    Elektrische Energie, die unmittelbar und effizienzmaximiert als Koppelprodukt bei der Erzeugung von Fernwärme hergestellt wird.

     

L
  • Lastgang/-profil 

     

    Eine in Zeitintervallen dargestellte Bezugsmenge oder Liefermenge eines Einspeisers oder Entnehmers.

     

  • Lastprofil - standardisiert 

     

    Ein durch ein geeignetes Verfahren für eine bestimmte Einspeiser- oder Entnehmergruppe ermitteltes charakteristisches Lastprofil.

     

  • Lieferant 

     

    Eine natürliche oder juristische Person oder Erwerbsgesellschaft, die Elektrizität anderen natürlichen oder juristischen Personen zur Verfügung stellt.

     

M
  • Marktregeln 

     

    Die Summe aller Vorschriften, Regelungen und Bestimmungen auf gesetzlicher oder vertraglicher Basis, die Marktteilnehmer im Elektrizitätsmarkt einzuhalten haben, um ein geordnetes Funktionieren dieses Marktes zu ermöglichen und zu gewährleisten.

     

  • Marktteilnehmer 

     

    Bilanzgruppenkoordinatoren (Verrechnungsstellen), Bilanzgruppenverantwortliche, Bilanzgruppenmitglieder, Großhändler, Verteilernetzbetreiber, Übertragungsnetzbetreiber, Lieferanten, Versorger, Stromhändler, Erzeuger, Regelzonenführer, Netzbenutzer, Kunden, Endverbraucher, Strombörsen werden als Marktteilnehmer am Energiemarkt gesehen.

     

  • Megawatt 

     

    Die Leistung von Kraftwerken und Turbinen zur Stromerzeugung wird typischerweise in Megawatt angegeben. 1 Megawatt = 1000 Kilowatt = 1.000.000 Watt.

     

  • Messwert 

     

    Wert, der angibt, in welchem Umfang elektrische Leistung als gemessener Leistungsmittelwert in einem konstanten Zeitraster (Messperiode) an bestimmten Zählpunkten im Verbundnetz eingespeist und entnommen wird.

     

N
  • Netzanschluss 

     

    Die physische Verbindung der Anlage eines Kunden oder Erzeugers von elektrischer Energie oder Erdgas mit dem Netzsystem.

     

  • Netzbenutzer 

     

    Natürliche oder juristische Person oder Erwerbsgesellschaft, die Elektrizität oder Erdgas in ein Netz einspeist oder entnimmt.

     

  • Netzbereich 

     

    Jener Teil eines (elektrischen) Netzes, für dessen Benutzung dieselben Preisansätze gelten.

     

  • Netzbereitstellung 

     

    Mittelbare Aufwendungen des Netzbetreibers im vorgelagerten Netz zur Ermöglichung des Netzanschlusses von Netzbenutzern.

     

  • Netzbereitstellungsentgelt 

     

    Das Netzbereitstellungsentgelt dient zur Abgeltung der mittelbaren Aufwendungen des Netzbetreibers im vorgelagerten Netz zur Ermöglichung des Netzanschlusses von Netzbenutzern.

     

  • Netzbetreiber 

     

    Betreiber von elektrischen Übertragungs- oder Verteilernetzen mit einer Nennfrequenz von 50 Hz und Betreiber von Verteilnetzen und vorgelagerten Netzen.

     

  • Netzebene 

     

    Ein im Wesentlichen durch das Spannungsniveau bestimmter Teilbereich des Netzes.

    In Österreich gibt es sieben Netzebenen:

    Ebene 1: Höchstspannung 380/220 kV, einschließlich 380/220 kV-Umspannung Ebene 2: Umspannung Hoch-/Höchstspannung Ebene
    3: Hochspannung 110 kV Ebene
    4: Umspannung Hoch-/Mittelspannung Ebene
    5: Mittelspannung Ebene
    6: Umspannung Mittel-/Niederspannung Ebene
    7: Niederspannung

     

  • Netzeinspeisung 

     

    Steht für das Einspeisen von Strom aus unterschiedlichen Arten von Kraftwerken / Stromerzeugungsanlagen in das allgemeine Stromnetz.

     

  • Netznutzung 

     

    Einspeisung und Entnahme von elektrischer Energie aus einem Netzsystem.

     

  • Netzverluste 

     

    Aufgrund der ohmschen Widerstände der Leitungen, Ableitungen über Isolatoren, Koronarentladungen oder anderer physikalischer Vorgänge entstehende Differenzen zwischen der eingespeisten und entnommenen Menge von elektrischer Energie in einem Netzsystem.

     

  • Netzverlustentgelt 

     

    Durch das Netzverlustentgelt werden dem Netzbetreiber jene Kosten abgegolten, die dem Netzbetreiber für die Beschaffung der für den Ausgleich von Netzverlusten erforderlichen Energiemengen entstehen.

     

  • Netzzugang 

     

    Die Nutzung eines Netzsystems durch Kunden oder Erzeuger.

     

  • Netzzugangsberechtigter 

     

    Netzzugangsberechtigte sind Kunden oder Erzeuger.

     

  • Netzzugangsvertrag 

     

    Die individuelle Vereinbarung zwischen dem Netzzugangsberechtigten und einem Netzbetreiber, der den Netzanschluss und die Inanspruchnahme des Netzes des Netzbetreibers regelt.

     

  • Nutzungsgrad 

     

    Ist ein Maß dafür, wie viel von der im Energieträger gespeicherten Energie auch tatsächlich als Nutzenergie verwendet wird. Im Unterschied zum Wirkungsgrad, wird der Nutzungsgrad über einen längeren Zeitraum ermittelt.

     

O
  • Ohmsche Verbraucher 

     

    Ohmsche Verbraucher beziehen vom Netz nur Wirkstrom, was zu einem Wirkenergiebezug in kWh führt. Beispiele sind Glühlampen, Heizgeräte, Kochherde. Siehe auch "Induktive Verbraucher".

     

  • One-Stop-Shop 

     

    Als One-Stop-Shop bezeichnet man die Möglichkeit, alle notwendigen (bürokratischen) Schritte, die zur Erreichung eines Zieles führen, an einer einzigen Stelle durchzuführen. Als besonderes Hilfsmittel fungiert hierbei oft das Internet. Das Prinzip des One-Stop-Shops führt zu einer Verkürzung der Kommunikationsabläufe, zu einer rascheren Erledigung der einzelnen Ablaufsschritte und somit zu einer Optimierung verwaltungstechnischer Aufgaben.

     

P
  • Programmwert 

     

    Beschreibung der gehandelten Energiemenge zwischen zwei Bilanzgruppen pro Messperiode.

     

R
  • Regelzone - RZ 

     

    Die kleinste Einheit des Verbundsystems, die mit einer Frequenz-Leistungsregelung ausgerüstet und betrieben wird.

     

  • Regelzonenführer - RZF 

     

    Derjenige, der für die Leistungs-Frequenzregelung in einer Regelzone verantwortlich ist, wobei diese Funktion auch seitens eines dritten Unternehmens, das seinen Sitz in einem anderen Mitgliedsstaat der europäischen Union hat, erfüllt werden kann.

     

  • Reservehaltung 

     

    Vorhalten von Kraftwerksleistung und Energie zur jederzeit gesicherten Bereitstellung von elektrischer Energie innerhalb eines elektrizitätswirtschaftlichen Systems, wobei die dafür vorgehaltene Leistung sowie Energie nicht im Rahmen der planmäßigen Bedarfsdeckung eingesetzt werden darf.

     

  • Risk Management 

     

    Bonitätsbeurteilung der Bilanzgruppenverantwortlichen durch die Verrechnungsstelle sowie die Ermittlung, Einforderung, Freigabe und Verwaltung von Sicherheiten und deren Verwertung durch die Verrechnungsstelle im Falle der Nichterfüllung von Zahlungsverpflichtungen durch Bilanzgruppenverantwortliche.

     

S
  • Sonstige Marktregeln (SoMa) 

     

    Spezielle Marktregeln für Österreich, die in Arbeitsgruppen beschlossen werden und auf der Homepage der ECA veröffentlicht sind.

     

  • Spitzenlaststrom 

     

    Wird benötigt, wenn zu bestimmten Tages- und/oder Jahreszeiten ein besonders hoher Strombedarf entsteht, z. B. bei Großveranstaltungen. Spitzenlaststrom wird meist von schnell regelbaren Kraftwerken, z. B. von Pumpspeicherkraftwerken und Gasturbinenkraftwerken, zur Verfügung gestellt und ist wesentlich teurer als Grundlast- und Mittellaststrom.

     

  • Spotmarkt 

     

    Teilmarkt einer Börse, bei der die Erfüllung eines Geschäfts - also Lieferung, Abnahme und Bezahlung - innerhalb eines kurzen Zeitraums nach Abschluss des Geschäfts stattfinden muss.

     

  • Stellvertretung - indirekt 

     

    Wahrnehmung von fremden Interessen im eigenen Namen.

     

  • Stromhändler 

     

    Eine natürliche oder juristische Person oder Erwerbsgesellschaft, die Elektrizität in Gewinnabsicht verkauft.

     

  • Stromkennzeichnung 

     

    Die Europäische Union hat mit der Binnenmarkt-Richtlinie auch die Einführung der Stromkennzeichnungspflicht beschlossen. Dadurch soll den Endkunden auf der Stromrechnung Auskunft über die Energieträger, mit denen der von ihnen bezogene Strom erzeugt wurde sowie über die damit verbundenen Umweltauswirkungen (CO2-Emissionen, radioaktive Strahlung) gegeben werden.

     

  • Systembetreiber 

     

    Ein Netzbetreiber, der über die technisch-organisatorischen Einrichtungen verfügt, um alle zur Aufrechterhaltung des Netzbetriebes notwendigen Maßnahmen setzen zu können.

     

  • Systemnutzungstarife - geltend 

     

    Die von den Netzbenutzern für die Netznutzung an die Netzbetreiber zu entrichtenden, behördlich festgesetzten, Entgelte.

     

T
  • Technische und Organisatorische Regeln (TOR) 

     

    Die anerkannten Regeln der Technik, die technischen und organisatorischen Regeln für Betreiber und Benutzer von Übertragungs- und Verteilernetzen gem. ElWOG („TOR“), sowie die technischen Ausführungsbestimmungen der Netzbetreiber.

     

  • Third Package (3. Energieliberalisierungspaket) 

     

    Energiemarktbelebungs- und Maßnahmenpaket der EU um das Funktionieren des europäischen Binnenmarktes im Energiebereich zu verbessern.

     

  • Tonne Kohlendioxidäquivalent 

     

    Eine metrische Tonne Kohlenstoffdioxid (CO2) oder eine Menge eines anderen Treibhausgases mit einem äquivalenten Treibhauspotential.

     

  • Transformator/Trafo 

     

    Ein Transformator (kurz: Trafo) ist eine elektrische Maschine ohne bewegte Teile, die gewöhnlich aus einer oder mehreren Drahtspulen auf einem gemeinsamen Eisenkern besteht. Mit Hilfe von Transformatoren lassen sich elektrische Wechselspannungen hinauf- oder hinunter transformieren, das heißt erhöhen oder verringern, und damit den technischen Erfordernissen des Gebrauchs anpassen. Grundsätzlich kann man elektrische Energie mit beliebiger Spannung über Leitungen transportieren. Jedoch hängt der Verlust bei der Leitung des Stroms entscheidend von der Stromstärke ab (Joulesches Gesetz). Je höher die Spannung, desto geringer ist die Stromstärke bei gleicher zu übertragender Leistung. Der Stromtransport über weite Strecken ist deshalb bei hohen Spannungen wesentlich effizienter. Daher wird die Spannung zum Transport über Hochspannungsleitungen mit einem Transformator auf 110.000, 220.000 oder 380.000 V hochtransformiert und in der Nähe der Verbraucher wieder herunter transformiert auf 400V (üblicher Drehstrom, früher 380V) oder 240V (üblicher Wechselstrom, früher 220V). Erst durch den Einsatz von Transformatoren wurde in Verbindung mit dem Wechselstrom die weite Verbreitung der Elektrizitätsanwendung möglich.

     

  • Transmission System Operator - TSO 

     

    Die Übertragungsnetzbetreiber (= Transmission System Operator, TSO) sind Dienstleistungsunternehmen, die die Infrastruktur der überregionalen Stromnetze zur elektrischen Energieübertragung zur Verfügung stellen und für bedarfsgerechte Instandhaltung und Dimensionierung sorgen.

     

V