Stromerzeuger

Stromerzeuger sind Sie, wenn Sie mit Ihrer Ökostromanlage Strom aus erneuerbaren Energieträgern  produzieren. Dies betrifft beispielsweise Ökostrom aus Photovoltaikanlagen, Wasserkraftanlagen, Windkraftanlagen, Biogas- und Biomasseanlagen, sowie Deponie-, Klärgas- und Geothermieanlagen.

Eine besondere Form von Ökostromanlagen stellen sogenannte Mischfeuerungsanlagen dar, in welchen zwei oder mehrere Brennstoffe als Primärenergieträger eingesetzt werden. Hier gilt, dass nur jener Anteil  gefördert wird, bei dem erneuerbare Energieträger eingesetzt werden (vgl. Einspeisetarife). Gleiches gilt selbstverständlich auch für Hybridanlagen, in welchen unterschiedliche Technologien zum Einsatz kommen.

Eine tarifrelevante Größe ist die sogenannte Engpassleistung (bei Photovoltaikanlagen ist dies die Modulspitzenleistung in kWpeak). Sie ist definitionsgemäß die durch den leistungsschwächsten Teil begrenzte, höchstmögliche elektrische Dauerleistung der gesamten Erzeugungsanlage mit allen Maschinensätzen. Die Engpassleistung bzw. die Modulspitzenleistung bei PV-Anlagen ist dem Anerkennungsbescheid zu entnehmen.

Entsprechend dem Ökostromgesetz besteht keine Abnahmeverpflichtung für Anlagen, die auf Basis von fester Biomasse elektrische Energie erzeugen und keine Maßnahme zur Vermeidung von Feinstaub aufweisen.

Abnahme des Ökostroms

Voraussetzung für die Abnahme Ihres Ökostroms ist das Vorliegen eines rechtskräftig abgeschlossenen Vertrages mit der OeMAG. Die Abnahme des produzierten Ökostroms erfolgt zu festgesetzten Tarifen, wobei es hier zwei Möglichkeiten gibt:

Die Aufnahme einer Ökostromanlage in die Öko-Bilanzgruppe erfolgt zum Zeitpunkt des Beginns der Einspeisung in das öffentliche Netz, sofern die Wechsel-/Neuanlagenmeldung durch den Netzbetreiber gemäß AB-ÖKO erfolgt. Der Wechsel einer Ökostromanlage aus einer anderen Bilanzgruppe ist gemäß den Sonstigen Marktregeln durch den Netzbetreiber vorzunehmen.

Vergütung

Wir vergüten den in Ihrer Anlage erzeugten und in das öffentliche Netz eingespeisten Ökostrom gemäß den Allgemeinen Bedingungen (AB-ÖKO)
Die Auszahlung Ihres Einspeiseentgeltes findet gemäß den AB-ÖKO am Monatsletzten des jeweiligen Folgemonats statt. Für die Abrechnung Ihrer Ökostromanlage sind uns von Ihrem Netzbetreiber die Einspeisemengen Ihrer Anlage(n) bekannt zu geben. Dabei muss unterschieden werden zwischen:

  • Lastprofilzähler: Die Abrechnung Ihrer Anlage(n) erfolgt durch exakte Abrechnungsgutschriften der monatlich tatsächlich eingespeisten Menge.
  • Synthetisches Lastprofil: Die Abrechnung Ihrer Anlage erfolgt durch Teilzahlungsbeträge aufgrund Ihrer Vorjahreserzeugung bzw. Ihrer im Förderantrag bekanntgegebenen Einspeisemenge. Einmal jährlich - nach erfolgter Ablesung durch Ihren Netzbetreiber - findet eine Jahresendabrechnung statt. 

Wir bieten Ihnen auch die Möglichkeit, Ihre monatlichen Abrechnungen per E-Mail zu erhalten, das Formular zur Umstellung auf elektronischen Rechnungsversand finden Sie hier!