Abgeltung der Mehraufwendungen

der Ökostromabwicklungsstelle gemäß § 42 ÖSG 2012

Gutachten gemäß § 42 (4) ÖSG 2012

Hier finden Sie die Gutachten laut Ökostromgesetz 2012 § 42 (4) zur Bestimmung der aliquoten Ausgleichsenergie-, Verwaltungs- und Technologieförderungs-Aufwendungen der Ökostromförderung für das jeweils aktuelle Jahr auf Basis der Aufwendungen des Vorjahres:

Grafische Darstellung der Entwicklung der aliquoten Aufwendungen der Jahre 2009 bis 2020: