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Hier finden Sie alle notwendigen Formulare

Förderantrag

  • ONLINE-EINGABE Förderantrag - Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online. Benützen Sie für den Zugang zum Ticktsystem bitte den Button "Onlineplattform" ganz oben auf unsererHauptseite.

    Die jeweils aktuellen Informationen zur Antragstellung finden Sie unter "Neues".

Tarifverzicht - Umstellung auf Vergütung zum Marktpreis

Voraussetzung um einen Tarifverzicht beantragen zu können: Sie verfügen bereits über einen Vertrag mit der OeMAG auf Vergütung zum festgelegten Einspeisetarif (Fördertarif) nach § 12 ÖSG 2012.

Sie haben die Möglichkeit, gemäß § 13 Abs. 2 ÖSG 2012 rechtsverbindlich auf den Anspruch auf Vergütung zum per Verordnung festgelegten Einspeisetarif nach § 12 ÖSG 2012 zu verzichten und auf eine Vergütung zum Marktpreis umzusteigen. Dies gilt ausschließlich für Anlagen mit einer Engpassleistung kleiner 500 kW (peak). Der Zeitraum des Verzichts beträgt mindestens 12 Monate ab dem Stichtag der Umstellung auf den Marktpreis.

Die Umstellung erfolgt immer zum Monatsersten. Das Formular muss bis spätestens 4 Wochen vor dem gewünschten Stichtag bei der OeMAG einlangen. Ein Marktpreisantrag ist in diesem Fall nicht notwendig.

Formular für die Umstellung auf die Vergütung zum Marktpreis (Tarifverzicht)

Der Tarifverzicht bleibt solange aufrecht bis der Anlagenbetreiber eine Umstellung auf die Vergütung zum geförderten Einspeisetarif mit vier Wochen Vorlaufzeit zum Monatsersten bekannt gibt.
Für die Beendigung des Tarifverzichts (frühestens nach Ablauf der 12 Monate) hat der Anlagenbetreiber die OeMAG schriftlich oder per E-Mail (kein Formular erforderlich) mindestens 4 Wochen zum folgenden Monatsersten im Vorhinein zu benachrichtigen.

Im Rahmen der Marktpreisvergütung sind keine monatlichen Vorauszahlungen (Akontozahlungen) vorgesehen. Bei einer Vergütung zum Marktpreis ab Inbetriebnahme kann der Einmalzuschuss erst bei der Rückkehr zur Vergütung zum Fördertarif bearbeitet und ausbezahlt werden. Bitte beachten Sie, dass die Unterlagen zum Einmalzuschuss trotzdem spätestens 6 Monate nach Inbetriebnahme der Anlage einzureichen sind.

Vergütung zum Marktpreis

Sollte Ihre Anlage noch nicht bei uns einspeisen und Sie eine Vergütung zum jeweiligen Marktpreis wünschen, so können Sie jederzeit einen Antrag auf Marktpreis stellen.

Wechselvollmacht

Ist Ihre Ökostromanlage bereits in Betrieb und wird der eingespeiste Ökostrom von einem anderen Abnehmer vergütet, kann eine Vergütung erst nach einem Wechsel der Ökostromanlage in die Bilanzgruppe der OeMAG erfolgen. Dieser Wechsel kann durch die OeMAG veranlasst werden nach Vorlage einer vollständig ausgefüllten und unterfertigten Wechselvollmacht. Gerne nehmen wir diese per Post, Fax oder E-Mail entgegen - bei der Marktpreis-Antragstellung ist das Dokument direkt in der Onlineplattform mithochzuladen.

ACHTUNG: Die Abnahme und Vergütung von Ökostrom kann nur dann erfolgen, wenn auch ein gültiger Abnahmevertrag vorliegt. Besteht kein Abnahmevertrag mit der OeMAG, ist eine Einspeisung nicht möglich!

Änderung Ihrer Bankdaten

Für die Änderung Ihrer für die Abrechnung hinterlegten Bankdaten können Sie gerne ein Formular über unser Fördermanagement anfordern, indem Sie ein E-Mail an kundenservice@oem-ag.at senden (bitte unter Angabe der Förderantrags-, Kunden- oder Vertragsnummer).
Um die Sicherheit Ihrer Daten gewährleisten zu können, erhalten Sie in Formular auf Postweg zugesandt. Sie können diese Formular gerne ausgefüllt und unterfertigt per E-Mail, Post oder Fax retournieren. Sobald die Änderung wunschgemäß durchgeführt wurde, erhalten Sie die Rückbestätigung seitens des Fördermanagements.

Änderung Ihres Steuertyps

Die umsatzsteuerliche Einstufung des Betriebs Ihrer Anlage hat sich geändert und Sie möchten uns den aktuellen Stand bekanntgeben?
Gerne können Sie uns das Formular zur Änderung des Steuertyps unter Angabe des Stichtags der Änderung per E-Mail zukommen lassen!

Elektronischer Rechnungsversand

Sie möchten Ihre Abrechnungen künftig rasch und unkompliziert auf elektronischem Weg erhalten?
Kein Problem - bitte lassen Sie uns einfach das untenstehende Formular zukommen:

Tarifförderung für Photovoltaikanlagen (ÖSG 2012)

ÖSG 2012 - Förderung bis 2021

Diese Leitfäden beziehen sich auf das Förderregime bis 2021 (ÖSG 2021).
Die Leitfäden für die aktuelle Förderung nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) finden Sie hier.

Investitionsförderung Klein- und Mittlere Wasserkraft (ÖSG 2012)

  • Die gesammelten Informationen zu diesem Förderprogramm finden Sie hier!

Investitionsförderung KWK-Anlagen

  • Die gesammelten Informationen zu diesem Förderprogramm finden Sie hier!