Investitionsförderung von KWK-Anlagen

HINWEIS:

Dieses Förderprogramm ist mit 31.12.2020 ausgelaufen, es können daher keineneuen Förderungsansuchen eingebracht werden!
Die nachfolgenden Informationen dienen für bestehende Vertragspartner.

Investitionszuschüsse KWK-Gesetz

Das Ziel des KWK-Gesetzes ist es, durch die Förderung der Errichtung neuer hocheffzienter oder der Erneuerung von hocheffzienten KWK-Anlagen einen Beitrag zur ressourcenschonenden Erzeugung von elektrischer Energie und Wärme zu leisten.

Im Rahmen des Energieeffizienzpaketes des Bundes, ausgegeben am 11.08.2014, wurde das bestehende KWK-Gesetz geändert. Die Änderungen treten mit 01.02.2015 in Kraft.
Für die Gewährung von Investitionszuschüssen für die Errichtung von KWK-Anlagen gemäß § 7 KWK-Gesetz wurden Förderrichtlinien erlassen.
Den jeweils aktuellen Stand der rechtlichen Grundlagen finden Sie unter Gesetze und Regelwerk.

Die nachfolgende Textvorlage dient für die Ausfertigung der Bankgarantie zur Besicherung einer Akontozahlung. Die folgenden Textbestandteile müssen enthalten sein:

Kontaktdaten
Ansprechpartner: Roland Bauer
Telefon: +43 5 787 66-376
E-Mail:  investitionsfoerderung@oem-ag.at