Die OeMAG
Über uns
Mit der Novellierung des Ökostromgesetzes wurde ein dem EU-Recht
(insbesondere dessen Beihilfenregime und dessen Grundsatz der Warenverkehrsfreiheit) entsprechendes
kompatibles nationales Ökostromförderregime geschaffen. Von besonderer Bedeutung ist dabei, dass
hiefür lt. Ökostromgesetz (§ 14) eine privatwirtschaftlich organisierte Kapitalgesellschaft, die
Ökostromabwicklungsstelle (ÖSAbS), im Sinne eines Public-Private-Partnership Modells eingerichtet
wurde.
Die Konzession zum bundesweiten Betrieb der
Ökostromabwicklungsstelle wurde mit Bescheid vom 25. September 2006 durch den Bundesminister für
Wirtschaft und Arbeit an die OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG im Zuge der Ausschreibung
einer Dienstleistungskonzession vergeben.
Die OeMAG Abwickungsstelle für Ökostrom AG hat mit 01.10.2006 die
Aufgaben der neu geschaffenen Ökostromabwicklungsstelle (§§ 14 ff Ökostromgesetz idF der
Ökostromgesetz-Novelle 2006, BGBl I Nr 105/2006) übernommen und ist seit 01.01.2007 in Vollbetrieb.
Seit diesem Zeitpunkt ist die OeMAG für die Abrechnung des Ökostroms verantwortlich und führt die
gesamte Ökostromabwicklung über ein neu geschaffenes, modernes und durchgängig elektronisches
Abwicklungssystem durch, welches durch ein hohes Maß an Effizienz, Kundenorientierung und
Transparenz geprägt ist.
Die Hauptaufgaben der OeMAG sind:
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Abnahme des Ökostroms zu den durch das Ökostromgesetz bestimmten Preisen
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Berechnung der Ökostromquoten
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tägliche Zuweisung des Ökostroms auf Grund der Ökostromquoten an die Stromhändler
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Bewirtschaftung der neu geschaffenen Förderkontingente
-
Abwicklung der Förderanträge
Die OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG stellt die
transparente und diskriminierungsfreie laufende Verwaltung der zukünftig limitierten
Förderkontingente sicher.
Um eine reibungslose und effiziente Kommunikation im gesamten
Bundesgebiet gewährleisten zu können, hat die OeMAG neben ihrem Sitz in Wien für die
Bundesländer Tirol und Vorarlberg in Bregenz eine Abwicklungsstelle eingerichtet.
